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Süddeutsche Zeitung,
19.09.2002
Schadenersatz
für Nazi-Besatzungszeit
Gericht in Athen lehnt Entschädigungsklagen gegen Berlin ab
"Griechische Bürger können nicht gegen Staaten vorgehen"/Karlsruhe
muss nun über SS-Massaker entscheiden
Von Christiane Schlötzer
Athen - Im langen
juristischen Streit um Entschädigungsansprüche von Hinterbliebenen
der Opfer der deutschen Besatzung in Griechenland während des Zweiten
Weltkriegs hat das Oberste Sondergericht in Athen jetzt zu Gunsten
der deutschen Seite entschieden. Mit der knappen Mehrheit von sechs
zu fünf Stimmen erklärten die Richter, Reparationsforderungen griechischer
Bürger stünden nicht im Einklang mit dem völkerrechtlichen Grundsatz
der Staatenimmunität. Demnach könnten Staaten gegen Staaten, aber
nicht Privatpersonen gegen Staaten klagen.
Die Auseinandersetzung über mehrere tausend Klagen dürfte damit
allerdings noch nicht beendet sein. Die Kläger haben sich bereits
an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gewandt. Zudem muss
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun über die Ansprüche der Hinterbliebenen
eines SS-Massakers in dem Dorf Distomo
entscheiden. Das Verfahren war von den Karlsruher Richtern mit Blick
auf die Entscheidung in Athen vertagt worden. "Wir fordern,
dass das Gericht nun verhandelt", sagte Argiris Sfoundouris , einer der Kläger, der Süddeutschen Zeitung. Der
62-Jährige hatte bei dem SS-Überfall 1944 in Distomo
seine Eltern verloren. Kläger-Anwalt Ioannis
Stamoulis sagte der SZ, das Sondergericht (bestehend aus Vertretern
der höchsten griechischen Gerichte), habe nur über die Staatenimmunität
"nach internationalem Recht" entschieden. Mit der "Immunität
nach EU-Recht" werde sich nun der Areopag, das griechische
Verfassungsgericht, befassen müssen.
Vertreter der deutschen Regierung reagierten zunächst zurückhaltend
auf die Entscheidung in Athen. Man müsse das Urteil erst prüfen,
sagte ein Sprecher der Botschaft in Athen. Erleichterung herrschte
dagegen beim Goethe- Institut in Athen. Die Kläger hatten die Pfändung
des Instituts-Gebäudes beantragt, um ihre Ansprüche durchzusetzen,
nachdem ein Gericht im griechischen Livadia den Distomo-Hinterbliebenen
29 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen hatte.
Dieses Urteil hat der Areopag im Jahr 2000 bestätigt. Berlin hatte
sich auf frühere Pauschalentschädigungen berufen und die Zahlung
verweigert. Gegen den Gerichtsvollzieher, der bereits im Goethe-Institut
aufgetreten war, hatte sich Berlin mit Einsprüchen gewehrt. Daraufhin
hatte der Areopag entschieden, dass Zwangspfändungen gegen einen
Staat nur mit Zustimmung des griechischen Justizministers zulässig
seien. Dieser verweigerte aber seine Unterschrift. Mit dem neuen
Urteil komme es nun nicht mehr auf die jeweilige Haltung des Justizministers
an, hieß es im Goethe-Institut.
Das Athener Institut, das in diesem Jahr 50 Jahre alt wird, hat
sich um eine Aufarbeitung der NS-Geschichte bemüht, und dafür die
Unterstützung griechischer Intellektueller bekommen. Die griechische
Regierung hielt sich aus dem Streit lange heraus. Jüngst aber nannte
Staatspräsident Konstantinos Stephanopoulos
erstmals die Klagen "sehr berechtigt".
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