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Süddeutsche Zeitung, 19.09.2002

Schadenersatz für Nazi-Besatzungszeit


Gericht in Athen lehnt Entschädigungsklagen gegen Berlin ab
"Griechische Bürger können nicht gegen Staaten vorgehen"/Karlsruhe muss nun über SS-Massaker entscheiden


Von Christiane Schlötzer

Athen - Im langen juristischen Streit um Entschädigungsansprüche von Hinterbliebenen der Opfer der deutschen Besatzung in Griechenland während des Zweiten Weltkriegs hat das Oberste Sondergericht in Athen jetzt zu Gunsten der deutschen Seite entschieden. Mit der knappen Mehrheit von sechs zu fünf Stimmen erklärten die Richter, Reparationsforderungen griechischer Bürger stünden nicht im Einklang mit dem völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität. Demnach könnten Staaten gegen Staaten, aber nicht Privatpersonen gegen Staaten klagen.
Die Auseinandersetzung über mehrere tausend Klagen dürfte damit allerdings noch nicht beendet sein. Die Kläger haben sich bereits an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gewandt. Zudem muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun über die Ansprüche der Hinterbliebenen eines SS-Massakers in dem Dorf Distomo entscheiden. Das Verfahren war von den Karlsruher Richtern mit Blick auf die Entscheidung in Athen vertagt worden. "Wir fordern, dass das Gericht nun verhandelt", sagte Argiris Sfoundouris , einer der Kläger, der Süddeutschen Zeitung. Der 62-Jährige hatte bei dem SS-Überfall 1944 in Distomo seine Eltern verloren. Kläger-Anwalt Ioannis Stamoulis sagte der SZ, das Sondergericht (bestehend aus Vertretern der höchsten griechischen Gerichte), habe nur über die Staatenimmunität "nach internationalem Recht" entschieden. Mit der "Immunität nach EU-Recht" werde sich nun der Areopag, das griechische Verfassungsgericht, befassen müssen.
Vertreter der deutschen Regierung reagierten zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung in Athen. Man müsse das Urteil erst prüfen, sagte ein Sprecher der Botschaft in Athen. Erleichterung herrschte dagegen beim Goethe- Institut in Athen. Die Kläger hatten die Pfändung des Instituts-Gebäudes beantragt, um ihre Ansprüche durchzusetzen, nachdem ein Gericht im griechischen Livadia den Distomo-Hinterbliebenen 29 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen hatte.
Dieses Urteil hat der Areopag im Jahr 2000 bestätigt. Berlin hatte sich auf frühere Pauschalentschädigungen berufen und die Zahlung verweigert. Gegen den Gerichtsvollzieher, der bereits im Goethe-Institut aufgetreten war, hatte sich Berlin mit Einsprüchen gewehrt. Daraufhin hatte der Areopag entschieden, dass Zwangspfändungen gegen einen Staat nur mit Zustimmung des griechischen Justizministers zulässig seien. Dieser verweigerte aber seine Unterschrift. Mit dem neuen Urteil komme es nun nicht mehr auf die jeweilige Haltung des Justizministers an, hieß es im Goethe-Institut.
Das Athener Institut, das in diesem Jahr 50 Jahre alt wird, hat sich um eine Aufarbeitung der NS-Geschichte bemüht, und dafür die Unterstützung griechischer Intellektueller bekommen. Die griechische Regierung hielt sich aus dem Streit lange heraus. Jüngst aber nannte Staatspräsident Konstantinos Stephanopoulos erstmals die Klagen "sehr berechtigt".