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Süddeutsche Zeitung
24.6.2002
Goethe-Institut
behält Gebäude in Athen
von Christiane
Schlötzer
Istanbul - Das Goethe-Institut in Athen muss voraussichtlich nicht
mehr mit einer Zwangsversteigerung seines Gebäudes rechnen. Nach
einer Meldung der halbamtlichen griechischen Nachrichtenagentur
ANA vom Sonntag hat der Aeropag , das höchste Gericht des Landes, bereits beschlossen,
ein zwangsweises Vorgehen gegen das deutsche
Kulturinstitut von einer Genehmigung des griechischen Justizministers
abhängig zu machen. Die Regierung in Athen aber hat bereits mehrfach
betont, dass sie eine solche Genehmigung nicht geben wolle.
Die Versteigerung des Institutsgebäudes war von Hinterbliebenen
der Opfer des SS-Massakers an 217 Einwohnern des griechischen Dorfes
Distomon verlangt worden, nachdem Gerichte
Entschädigungsansprüche von 28 Millionen Euro bejaht hatten. Dem
hatte sich die Bundesregierung in Berlin juristisch widersetzt.
Sie argumentierte mit früher geleisteten pauschalen Entschädigungen
an Athen, fürchtete aber auch einen Präzendenzfall
für andere Balkanländer. Danach erwirkten die Anwälte der Distomon-Opfer
die Zwangsversteigerung gegen das Goethe-Institut. Auch das Deutsche
Archäologische Institut in Athen war von dem juristischen Streit
betroffen, bei dem sich Berlin auf die Staatenimmunität berief,
die Zwangsmaßnahmen verhindern müsse. Wie die deutschsprachige Athener
Zeitung bereits im April schrieb, würden allein mit einer Entscheidung
des Areopag , dass Deutschland Immunität
genieße, etwa 65000 anhängige Klagen griechischer Bürger auf Entschädigung
gegenstandslos. Eine offizielle Bestätigung für die angeblich endgültige
Entscheidung des Areopag gibt es bisher
noch nicht. Athen hatte auf eine außergerichtliche Einigung gedrungen,
Berlin hatte dies aber wegen der möglichen Präzedenzwirkung abgelehnt.
Die Kläger haben einen Gang zum Europäischen Gerichtshof nicht ausgeschlossen.
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