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Süddeutsche Zeitung 24.6.2002

Goethe-Institut behält Gebäude in Athen

von Christiane Schlötzer

Istanbul - Das Goethe-Institut in Athen muss voraussichtlich nicht mehr mit einer Zwangsversteigerung seines Gebäudes rechnen. Nach einer Meldung der halbamtlichen griechischen Nachrichtenagentur ANA vom Sonntag hat der Aeropag , das höchste Gericht des Landes, bereits beschlossen, ein zwangsweises Vorgehen gegen das deutsche Kulturinstitut von einer Genehmigung des griechischen Justizministers abhängig zu machen. Die Regierung in Athen aber hat bereits mehrfach betont, dass sie eine solche Genehmigung nicht geben wolle.
Die Versteigerung des Institutsgebäudes war von Hinterbliebenen der Opfer des SS-Massakers an 217 Einwohnern des griechischen Dorfes Distomon verlangt worden, nachdem Gerichte Entschädigungsansprüche von 28 Millionen Euro bejaht hatten. Dem hatte sich die Bundesregierung in Berlin juristisch widersetzt. Sie argumentierte mit früher geleisteten pauschalen Entschädigungen an Athen, fürchtete aber auch einen Präzendenzfall für andere Balkanländer. Danach erwirkten die Anwälte der Distomon-Opfer die Zwangsversteigerung gegen das Goethe-Institut. Auch das Deutsche Archäologische Institut in Athen war von dem juristischen Streit betroffen, bei dem sich Berlin auf die Staatenimmunität berief, die Zwangsmaßnahmen verhindern müsse. Wie die deutschsprachige Athener Zeitung bereits im April schrieb, würden allein mit einer Entscheidung des Areopag , dass Deutschland Immunität genieße, etwa 65000 anhängige Klagen griechischer Bürger auf Entschädigung gegenstandslos. Eine offizielle Bestätigung für die angeblich endgültige Entscheidung des Areopag gibt es bisher noch nicht. Athen hatte auf eine außergerichtliche Einigung gedrungen, Berlin hatte dies aber wegen der möglichen Präzedenzwirkung abgelehnt. Die Kläger haben einen Gang zum Europäischen Gerichtshof nicht ausgeschlossen.