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Eine Frage der Gerechtigkeit
Griechische Opfer des deutschen Faschismus warten noch immer auf Entschädigung 
 
Von Anke Stefan, Athen 
 
Auch 60 Jahre nach der Befreiung warten die Opfer des deutschen Faschismus in Griechenland auf eine angemessene Entschädigung. Ein Symposium am Wochenende in Athen beschäftigte sich mit diesem Skandal.

Der Griechische Nationalrat für Entschädigungsforderungen gegenüber Deutschland setzt sich seit Jahren für eine Wiedergutmachung der von den Nazis in Griechenland begangenen Verbrechen ein. Auf einem Symposium am vergangenen Wochenende in Athen sollte dieser Anspruch in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus Deutschland und Griechenland sowie unter Beteiligung deutscher antifaschistischer Organisationen wissenschaftlich untermauert werden.
Der deutsche Staat könne wählen: "Entweder er leugnet die Verbrechen der Nazis in Griechenland, oder er heißt sie gut", erklärte Manolis Glezos, Vorsitzender des Nationalrates für Entschädigungsforderungen gegenüber Deutschland. Denn nur das, so der griechische Nationalheld, der während der deutschen Besatzung unter Einsatz seines Lebens die Hakenkreuzfahne von der Akropolis entfernt hatte, sei die logische Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass die Bundesrepublik auch 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges seinen Verpflichtungen zur Entschädigung der Opfer noch nicht nachgekommen sei.
"Deutschland sperrt sich nicht gegen Entschädigungen, weil es die Verbrechen nicht anerkennt, sondern weil es eine Kettenreaktion befürchtet", war dagegen die Ansicht von Norman Paech. Wenn der deutsche Staat an einer Stelle die Entschädigungsforderungen der Überlebenden und Angehörigen anerkenne, wäre er Hunderten und Aberhunderten Klagen in vergleichbaren Fällen ausgesetzt. Zugleich machte der renommierte Hamburger Rechtswissenschaftler klar, dass dies kein Argument sein dürfe. "Wir müssen fortfahren, uns darum zu bemühen, dass erlittenes Unrecht wieder gutgemacht wird", so der außenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linkspartei.
Genau diese Bemühungen hatten am Wochenende Wissenschaftler aus allen Teilen Griechenlands, aber auch aus Deutschland nach Athen geführt. In ökonomisch, historisch und vor allem juristisch angelegten Referaten wurden die Verbrechen der Nazis an Griechenland und seiner Bevölkerung aufgezeigt und bewertet, die Schäden beziffert. Bekanntes, wie das im Juni 1944 verübte Massaker an 218 Bewohnern des Dorfes Distomo, die Deportation und Ermordung von 63 000 Griechen jüdischen Glaubens, das waren über 85 Prozent der jüdischen Bevölkerung des Landes, kam ebenso zur Sprache wie fast schon Vergessenes. So wissen wohl nur wenige Griechen, dass die faschistischen Machthaber gleich ganze Teile des Landes an Albanien, Rumänien und Italien verschenkten.
Selbst bei vorsichtigen Bewertungen kamen die Referenten auf einen Schadensumfang von mehr als 40 Milliarden Dollar, entstanden durch die systematische Ausplünderung des Landes, den Raub von Kulturgütern, Rohstoffen und Lebensmitteln und die Vernichtung von mindestens 800 000 Menschen durch Ermordung, Deportation oder den durch die Besatzer verursachten Hunger. Wenn Deutschland jährlich nur 0,5 Prozent seines Bruttosozialproduktes für die Begleichung dieser Schäden verwenden würde, so der Statistikprofessor Nodas Panas, wäre die Schuld in einem halben Jahrhundert abbezahlt.
Andreas Stergiou, Dozent an der Universität von Mannheim, verwies in seinem Beitrag dagegen auf die juristischen Anstrengungen des deutschen Staates zur Vermeidung von Wiedergutmachung. Die Bezahlung der 1952 in London festgesetzten 7,5 Milliarden Dollar als Wiedergutmachung für Verbrechen gegen den griechischen Staat wurde demnach zunächst auf die Zeit nach Abschluss eines Friedensvertrages verschoben. Ansprüche, die einzelne Geschädigte, etwa die Angehörigen von Ermordeten hätten stellen können, waren gar nicht erst berücksichtigt worden. In einem zweiten Schritt wurden dann Entschädigungszahlungen umdeklariert. So gab sich die Sowjetunion mit einer in dem im Zuge der deutschen Wiedervereinigung abgeschlossenen 2+4- Vertrag festgelegten Zahlung von 5,7 Milliarden Dollar "Wirtschaftshilfe" zufrieden. Unabhängig, ob sie das Thema juristisch, ökonomisch oder historisch angingen, betonten alle Referenten die Notwendigkeit, auf eine Begleichung der Schuld zu bestehen. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass den Opfern Entschädigung geleistet werde. Auch um ähnliche Gräueltaten künftig zu verhindern.

Neues Deutschland vom 6. Dezember 2005