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Eine Frage der
Gerechtigkeit
Griechische Opfer des deutschen Faschismus warten noch immer auf
Entschädigung
Von Anke Stefan, Athen
Auch 60 Jahre nach der Befreiung warten die Opfer des deutschen
Faschismus in Griechenland auf eine angemessene Entschädigung. Ein
Symposium am Wochenende in Athen beschäftigte sich mit diesem Skandal.
Der
Griechische Nationalrat für Entschädigungsforderungen gegenüber
Deutschland setzt sich seit Jahren für eine Wiedergutmachung der
von den Nazis in Griechenland begangenen Verbrechen ein. Auf einem
Symposium am vergangenen Wochenende in Athen sollte dieser Anspruch
in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus Deutschland und Griechenland
sowie unter Beteiligung deutscher antifaschistischer Organisationen
wissenschaftlich untermauert werden.
Der deutsche Staat könne wählen: "Entweder er leugnet die Verbrechen
der Nazis in Griechenland, oder er heißt sie gut", erklärte Manolis
Glezos, Vorsitzender des Nationalrates für Entschädigungsforderungen
gegenüber Deutschland. Denn nur das, so der griechische Nationalheld,
der während der deutschen Besatzung unter Einsatz seines Lebens
die Hakenkreuzfahne von der Akropolis entfernt hatte, sei die logische
Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass die Bundesrepublik auch
60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges seinen Verpflichtungen
zur Entschädigung der Opfer noch nicht nachgekommen sei.
"Deutschland sperrt sich nicht gegen Entschädigungen, weil es die
Verbrechen nicht anerkennt, sondern weil es eine Kettenreaktion
befürchtet", war dagegen die Ansicht von Norman Paech. Wenn der
deutsche Staat an einer Stelle die Entschädigungsforderungen der
Überlebenden und Angehörigen anerkenne, wäre er Hunderten und Aberhunderten
Klagen in vergleichbaren Fällen ausgesetzt. Zugleich machte der
renommierte Hamburger Rechtswissenschaftler klar, dass dies kein
Argument sein dürfe. "Wir müssen fortfahren, uns darum zu bemühen,
dass erlittenes Unrecht wieder gutgemacht wird", so der außenpolitische
Sprecher der Bundestagsfraktion der Linkspartei.
Genau diese Bemühungen hatten am Wochenende Wissenschaftler aus
allen Teilen Griechenlands, aber auch aus Deutschland nach Athen
geführt. In ökonomisch, historisch und vor allem juristisch angelegten
Referaten wurden die Verbrechen der Nazis an Griechenland und seiner
Bevölkerung aufgezeigt und bewertet, die Schäden beziffert. Bekanntes,
wie das im Juni 1944 verübte Massaker an 218 Bewohnern des Dorfes
Distomo, die Deportation und Ermordung von 63 000 Griechen jüdischen
Glaubens, das waren über 85 Prozent der jüdischen Bevölkerung des
Landes, kam ebenso zur Sprache wie fast schon Vergessenes. So wissen
wohl nur wenige Griechen, dass die faschistischen Machthaber gleich
ganze Teile des Landes an Albanien, Rumänien und Italien verschenkten.
Selbst bei vorsichtigen Bewertungen kamen die Referenten auf einen
Schadensumfang von mehr als 40 Milliarden Dollar, entstanden durch
die systematische Ausplünderung des Landes, den Raub von Kulturgütern,
Rohstoffen und Lebensmitteln und die Vernichtung von mindestens
800 000 Menschen durch Ermordung, Deportation oder den durch die
Besatzer verursachten Hunger. Wenn Deutschland jährlich nur 0,5
Prozent seines Bruttosozialproduktes für die Begleichung dieser
Schäden verwenden würde, so der Statistikprofessor Nodas Panas,
wäre die Schuld in einem halben Jahrhundert abbezahlt.
Andreas Stergiou, Dozent an der Universität von Mannheim, verwies
in seinem Beitrag dagegen auf die juristischen Anstrengungen des
deutschen Staates zur Vermeidung von Wiedergutmachung. Die Bezahlung
der 1952 in London festgesetzten 7,5 Milliarden Dollar als Wiedergutmachung
für Verbrechen gegen den griechischen Staat wurde demnach zunächst
auf die Zeit nach Abschluss eines Friedensvertrages verschoben.
Ansprüche, die einzelne Geschädigte, etwa die Angehörigen von Ermordeten
hätten stellen können, waren gar nicht erst berücksichtigt worden.
In einem zweiten Schritt wurden dann Entschädigungszahlungen umdeklariert.
So gab sich die Sowjetunion mit einer in dem im Zuge der deutschen
Wiedervereinigung abgeschlossenen 2+4- Vertrag festgelegten Zahlung
von 5,7 Milliarden Dollar "Wirtschaftshilfe" zufrieden. Unabhängig,
ob sie das Thema juristisch, ökonomisch oder historisch angingen,
betonten alle Referenten die Notwendigkeit, auf eine Begleichung
der Schuld zu bestehen. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass
den Opfern Entschädigung geleistet werde. Auch um ähnliche Gräueltaten
künftig zu verhindern.
Neues Deutschland
vom 6. Dezember 2005
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