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neues deutschland , 23.04.2002

Griechenland: Lidoriki-Klage vor dem Areopag
Entschädigung für Nazi-Verbrechen verlangt 

von Birgit Gärtner

In Athen wird seit Mitte voriger Woche vor dem Obersten Gericht über die Klage eines Mannes aus Lidoriki verhandelt, der die Bundesrepublik auf Entschädigungszahlungen für eines der Kriegsverbrechen der deutschen Faschisten verklagt hatte.

Das Haus der Familie war von deutschen Soldaten während der Terrorherrschaft der Hitler-Faschisten in Griechenland zwischen 1941 und 1944 angezündet worden. Das Oberste Gericht, der Areopag, ist die letzte griechische Instanz in diesem Fall und hat eine Entscheidung von großer Tragweite zu fällen: Wird diese Forderung nach Reparationszahlungen bestätigt, ist allen griechischen Klägerinnen und Klägern - etwa 10000 solcher Verfahren sind noch anhängig - der Erfolg garantiert. Wird die Klage abgelehnt, wird niemand von ihnen jemals einen Pfennig sehen.

Noch ist völlig ungewiss, wie der Prozess ausgehen wird. Der Vorsitzende Richter Mathias ist ein entschiedener Gegner der Entschädigungsforderungen, der scheinbar sogar bereit ist, sich über die Verfassung hinwegzusetzen - vermutlich, um eine für ihn günstige Mehrheitskonstellation zu schaffen. Mathias war schon Vorsitzender Richter der Kammer des Areopag , die im April 2000 über die Reparationsforderungen der Bewohnerinnen und Bewohner von Distomo gegen die Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden hatte. In Distomo verübten deutsche Faschisten am 10. Juni 1944 als "Vergeltung" gegen einen Partisanenangriff ein Massaker an der Zivilbevölkerung, bei dem mehrere hundert Menschen, vom Baby bis zum Greis, ermordet wurden.

Mehr als 200 Nachkommen der damaligen Opfer klagten mit dem Athener Anwalt Ioannis Stamoulis - ehemaliger Präfekt der Region und Europa-Abgeordneter - auf finanzielle Entschädigung. Richter Mathias wollte damals diese Klage abweisen, wurde aber von den anderen Richtern überstimmt. Der Areopag bestätigte schließlich gegen das Votum des Vorsitzenden Richters das Urteil des Kammergerichtes Livadia aus dem Herbst 1997 und verurteilte die Bundesrepublik zur Zahlung von umgerechnet etwa 28 Millionen Euro.

In dem Verfahren, das am vergangenen Mittwoch begann und sich vermutlich über Wochen, wenn nicht Monate hinziehen wird, rief Mathias den gemeinsamen Senat aller griechischen Obergerichte an. Diese Schiedsinstanz kommt eigentlich nur dann zum Zuge, wenn Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Kammern des Areopag auftreten. Nicht aber, wenn es innerhalb einer Kammer eine uneinheitliche Meinung zu einem Prozess gibt. Und schon gar nicht, wenn erst noch verhandelt werden muss.

Anwalt Stamoulis , der auch den Kläger aus Lidoriki vertritt, legte vor Gericht seine Auffassung dar, dass dieser Senat überhaupt nicht zuständig sei. Stamoulis nannte den Vorsitzenden Richter einen "Diktator gegen die Mehrheit".

Rechtsanwalt Martin Klingner kommentierte gegenüber ND: "In diesem Verfahren wird Rechtsgeschichte geschrieben ." Klingner ist Mitglied des Hamburger Arbeitskreises Distomo und hält sich derzeit mit einer Delegation zur Beobachtung des Prozesses in Athen auf. "Wird diese Klage abgewiesen, würde damit das Urteil in Bezug auf Distomo praktisch überholt. Das Distomo-Urteil bliebe zwar bestehen, aber alle anderen Kläger hätten künftig keine Chance mehr auf Entschädigung ."

Auch im Falle Distomo ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zwar wurde die Zahlungsforderung vom Areopag bestätigt, doch laut griechischem Gesetz ist es nur dann möglich, einen Titel gegen nicht-griechische Schuldner zu vollstrecken, wenn der Justizminister dem zustimmt. Dieser hat das bisher aber verweigert. Deshalb wird der Areopag ab 15. Mai darüber zu verhandeln haben, ob auch ohne dessen Zustimmung vollstreckt werden kann.

Das Deutsche Archäologische Institut in Athen soll ebenso wie das Gebäude des Goethe-Instituts nach einem Gerichtsbeschluss vom Sommer 2000 zu Gunsten der Entschädigungsforderungen der Opfer des Nazi-Massakers von Distomo konfisziert werden, da die Bundesrepublik entsprechende Zahlungen ablehnt. Die Ausführung des Urteils ist an die Zustimmung des griechischen Justizministers gebunden - die er bislang nicht gegeben hat.