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neues deutschland ,
23.04.2002
Griechenland:
Lidoriki-Klage vor dem Areopag
Entschädigung für Nazi-Verbrechen verlangt
von Birgit Gärtner
In Athen wird seit
Mitte voriger Woche vor dem Obersten Gericht über die Klage eines
Mannes aus Lidoriki verhandelt, der die Bundesrepublik auf Entschädigungszahlungen
für eines der Kriegsverbrechen der deutschen Faschisten verklagt
hatte.
Das Haus der Familie
war von deutschen Soldaten während der Terrorherrschaft der Hitler-Faschisten
in Griechenland zwischen 1941 und 1944 angezündet worden. Das Oberste
Gericht, der Areopag, ist die letzte griechische Instanz in diesem
Fall und hat eine Entscheidung von großer Tragweite zu fällen: Wird
diese Forderung nach Reparationszahlungen bestätigt, ist allen griechischen
Klägerinnen und Klägern - etwa 10000 solcher Verfahren sind noch
anhängig - der Erfolg garantiert. Wird die Klage abgelehnt, wird
niemand von ihnen jemals einen Pfennig sehen.
Noch ist völlig
ungewiss, wie der Prozess ausgehen wird. Der Vorsitzende Richter
Mathias ist ein entschiedener Gegner der Entschädigungsforderungen,
der scheinbar sogar bereit ist, sich über die Verfassung hinwegzusetzen
- vermutlich, um eine für ihn günstige Mehrheitskonstellation zu
schaffen. Mathias war schon Vorsitzender Richter der Kammer des
Areopag , die im April 2000 über die Reparationsforderungen
der Bewohnerinnen und Bewohner von Distomo gegen die Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden
hatte. In Distomo verübten deutsche Faschisten
am 10. Juni 1944 als "Vergeltung" gegen einen Partisanenangriff
ein Massaker an der Zivilbevölkerung, bei dem mehrere hundert Menschen,
vom Baby bis zum Greis, ermordet wurden.
Mehr als 200 Nachkommen
der damaligen Opfer klagten mit dem Athener Anwalt Ioannis
Stamoulis - ehemaliger Präfekt der Region
und Europa-Abgeordneter - auf finanzielle Entschädigung. Richter
Mathias wollte damals diese Klage abweisen, wurde aber von den anderen
Richtern überstimmt. Der Areopag bestätigte schließlich gegen das
Votum des Vorsitzenden Richters das Urteil des Kammergerichtes Livadia
aus dem Herbst 1997 und verurteilte die Bundesrepublik zur Zahlung
von umgerechnet etwa 28 Millionen Euro.
In dem Verfahren,
das am vergangenen Mittwoch begann und sich vermutlich über Wochen,
wenn nicht Monate hinziehen wird, rief Mathias den gemeinsamen Senat
aller griechischen Obergerichte an. Diese Schiedsinstanz kommt eigentlich
nur dann zum Zuge, wenn Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Kammern
des Areopag auftreten. Nicht aber, wenn
es innerhalb einer Kammer eine uneinheitliche Meinung zu einem Prozess
gibt. Und schon gar nicht, wenn erst noch verhandelt werden muss.
Anwalt Stamoulis ,
der auch den Kläger aus Lidoriki vertritt,
legte vor Gericht seine Auffassung dar, dass dieser Senat überhaupt
nicht zuständig sei. Stamoulis nannte den Vorsitzenden Richter einen "Diktator
gegen die Mehrheit".
Rechtsanwalt Martin
Klingner kommentierte gegenüber ND: "In diesem Verfahren wird
Rechtsgeschichte geschrieben ." Klingner ist Mitglied des Hamburger Arbeitskreises Distomo und hält sich derzeit mit einer Delegation zur Beobachtung
des Prozesses in Athen auf. "Wird diese Klage abgewiesen, würde
damit das Urteil in Bezug auf Distomo
praktisch überholt. Das Distomo-Urteil
bliebe zwar bestehen, aber alle anderen Kläger hätten künftig keine
Chance mehr auf Entschädigung ."
Auch im Falle Distomo ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zwar wurde
die Zahlungsforderung vom Areopag bestätigt, doch laut griechischem
Gesetz ist es nur dann möglich, einen Titel gegen nicht-griechische
Schuldner zu vollstrecken, wenn der Justizminister dem zustimmt.
Dieser hat das bisher aber verweigert. Deshalb wird der Areopag
ab 15. Mai darüber zu verhandeln haben, ob auch ohne dessen Zustimmung
vollstreckt werden kann.
Das Deutsche Archäologische Institut in Athen soll ebenso wie das
Gebäude des Goethe-Instituts nach einem Gerichtsbeschluss vom Sommer
2000 zu Gunsten der Entschädigungsforderungen der Opfer des Nazi-Massakers
von Distomo konfisziert werden, da die
Bundesrepublik entsprechende Zahlungen ablehnt. Die Ausführung des
Urteils ist an die Zustimmung des griechischen Justizministers gebunden
- die er bislang nicht gegeben hat.
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