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Münchner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Kriegsverbrechen der Wehrmacht an 3000 Menschen bleibt ungesühnt
- München (ppa).
„Das größte Kriegsverbrechen der Wehrmacht bleibt weiter ungesühnt“,
schreibt das Internet-Magazin „german-foreign-policy.com" zum
Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft München im Verfahren
wegen des Massakers an italienischen Kriegsgefangenen, das deutsche
Wehrmachtssoldaten im Juli 1943 auf Kephallonia (Griechenland) verübten.
In dem Beschluss heißt es, die Erschießung wehrloser Gefangener
stehe „nach sittlicher Wertung nicht notwendig auf tiefster Stufe“.
Die Täter könnten „menschliche Schwäche“ für sich in Anspruch nehmen.
Das bedeutet, dass es sich bei dem Massaker nach Definition der
Münchner Staatsanwälte nicht um Mord handelte und die Tat damit
verjährt ist. Dem Massaker fielen mehr als 3.000 Menschen zum Opfer.
Die Täter dürfen sich in Deutschland nun völliger Straffreiheit
erfreuen und erhalten Staatspensionen. In Italien werden sie jedoch
weiterhin der Teilnahme an hinterhältigen und besonders grausamen
Morden beschuldigt. „german-foreign-policy.com“ bezeichnet die Einstellung
des Verfahrens als „Freibrief“, der in Italien mit Empörung aufgenommen
werde. „Die Einstellung hat aktuelle Bedeutung. Auch völkerrechtswidrige
Kriegshandlungen in den gegenwärtig von deutschem Militär besetzten
Staaten lassen sich nach dem Münchner Muster straffrei stellen“,
fürchtet das Magazin. In dem Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft
München (Geschäftsnummer 115 Js 11161/06) wird die Erschießung des
italienischen Generals Gandin und seiner Offiziere zwar als verwerflich
eingestuft, aber bleibt für die Täter ohne Sühnefolgen. Gandin und
seine Offiziere hatten die von ihnen eroberte griechische Insel
Kephallonia im Juli 1943 gegen deutsche Truppen verteidigt, nachdem
Italien aus dem Bündnis mit Deutschland ausgeschert war. Der Ausstieg
Italiens aus der „Achse“ mit Deutschland war vom deutschen Generalstab
mit dem Massakerbefehl beantwortet worden. Hunderte deutscher
Soldaten, die auf Kephallonia eingefallen waren, beteiligten sich
daraufhin am Niedermetzeln der italienischen Kriegsgefangenen. Unter
den Tätern befand sich auch der Beschuldigte Otmar Mühlhauser, der
eines der Massakerkommandos zusammenstellte. Als die ahnungslosen
italienischen Soldaten am 24. September 1943 aus einem deutschen
Inselgefängnis vorgeführt wurden und bei Argostoli (Kephallonia)
Aufstellung nehmen mussten, gab Mühlhauser das Exekutionskommando.
„german-foreign-policy.com“ bemängelt auch die Fehlerhaftigkeit
des Einstellungsbeschlusses der Münchner Staatsanwaltschaft. Darin
werde der Täter mal als „Mühlhauser“, mal als „Mühlmauser“ bezeichnet
- „so als erübrige sich eine genaue Beschäftigung mit der Identität
der Verbrecher und den personalen Besonderheiten ihrer grausamen
Okkupationspolitik“, so das Magazin, das sich vor allem mit deutscher
Außenpolitik auseinandersetzt. „Nach Zeugenaussagen plünderten die
Täter auf der Insel Kephallonia ihre toten Opfer aus und raubten
ihnen Wertsachen und Andenken. Diese allgemeinen Umstände gingen
in den Münchner Einstellungsbeschluss nicht ein.“
Die nach dem Kriegsvölkerrecht und auch nach damaligen deutschen
Vorschriften gesetzlose Tat eines skrupellosen Regimes, das 1943
bereits hunderttausende Morde begangen hatte, sei ohne „politische
Beweggründe“ erfolgt, heißt es in dem Münchner Einstellungsbeschluss.
„Es ging vielmehr um militärische Belange, die zur Erschießung (...)
führten“, schreibt die deutsche Staatsanwaltschaft ohne Rücksicht
auf historische Zusammenhänge. Zudem enthält der Einstellungsbeschluss
einen besonders raffinierte Kniff: Die Erschossenen seien „keine
normalen Kriegsgefangenen“ gewesen. Es habe sich um „'Verräter'„
gehandelt, wie es „im Sprachgebrauch“ der Nazis hieß. Höhepunkt
der Paragraphenakrobatik ist die Feststellung der Staatsanwaltschaft,
der Fall ähnele Erschießungen deutscher Wehrmachtsdeserteure. Auch
ihre „Hinrichtung wäre wohl ebenfalls nicht als Tötung aus niedrigen
Beweggründen (...) anzusehen“, schreibt die Münchner Staatsanwaltschaft.
Das Magazin „german-foreign-policy.com“ kommentiert dies als „Schlag
ins Gesicht der Nachkommen deutscher Wehrmachtssoldaten, die für
ihre Widerstandshandlungen gegen die Unterjochung Europas mit dem
Leben bezahlten“.In Italien werde der deutsche Einstellungsbeschluss
mit Empörung aufgenommen, schreibt das Magazin weiter. Die Begründung
der Münchner Entscheidung sei „erschütternd“ und „eine schwere Beleidigung
für Tausende von Gefallenen“, urteilt der italienische Historiker
Paolo Paoletti. „In Italien sind nach den Gefallenen von Kephallonia
(...) Straßen und Plätze benannt“, berichtet die Tageszeitung „Corriere
della Sera“: „Aber die Münchner Staatsanwaltschaft betrachtet sie
immer noch als Verräter, ehemalige Verbündete des Dritten Reichs,
die sich in feindliche Kombattanten verwandelt hatten und daher
den Schutz nicht verdienten, der Kriegsgefangenen zusteht.“ Die
Entscheidung sei ein „Gerichtsunfall - um einen Euphemismus zu gebrauchen“,
urteilt die Tageszeitung „Il Giornale“. „Für uns ist das ein unannehmbares
Urteil“, schreibt der italienische Verteidigungsminister Arturo
Parisi in einer Stellungnahme: Ein Urteil, „das die Wahrheit der
Tatsachen und das Urteil der Geschichte verdreht.“
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