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"Opfer normalen Kriegsgeschehens"! oder politischen Kalküls?

Zu den Ursachen für Massentötungen griechischer Zivilisten während der deutschen Besatzungszeit.

Von Martin Seckendorf

Referat auf dem Kongress für griechische Entschädigungsforderungen gegenüber Deutschland, 2. bis 4. Dezember 2005, Athen

Inzwischen sind 60 Jahre seit dem Ende des 2. Weltkrieges vergangen und griechische Opfer deutscher Besatzungspolitik warten noch immer auf Wiedergutmachung und Entschädigung. Bei der Zurückweisung griechischer Entschädigungsforderungen durch deutsche Stellen spielt nach wie vor das Argument eine Rolle, die gewaltigen Opfer unter der Zivilbevölkerung und die großen Sachschäden, die Griechenland während der deutschen Besetzung hinnehmen musste, seien Folgen normaler Kriegshandlungen und daher nicht auf dem Klageweg griechischer Privatpersonen gegen die BRD als Rechtsnachfolger des Nazi-Reiches zu regulieren. Noch im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. Juni 2003 wird das Massaker in Distomo als eine "militärische Aktion" bezeichnet (III ZR 245/98, S. 10). Die Akten der deutschen Besatzungsbehörden zeigen jedoch, dass diese Einschätzung nicht der besatzungspolitischen Realität entspricht. Sie legen sogar den Schluss nah, dass die meisten Toten unter der Zivilbevölkerung nicht im Verlaufe oder in Folge militärischer Kämpfe starben, sondern ganz offensichtlich bewusst einkalkulierte Opfer der von den Besatzern verfolgten Herrschaftsstrategien geworden sind.

Herrschaftsstrategien scheint nach Analyse aller historischen Forschungsarbeit das Schlüsselwort für die Erkundung der Ursachen für die meist unbeschreiblich grausamen Massaker an griechischen Zivilisten zu sein. Die unbestritten entscheidende Machtsäule im besetzten Griechenland hatte bis November 1944, dem Abzug der deutschen Truppen, die Wehrmacht inne. Sie war de jure und tatsächlich "Herr über Leben und Tot aller Griechen", wie es einmal der Befehlshaber Saloniki-Ägäis in maßloser Arroganz und Herrenmenschenmanier, jedoch durchaus zutreffend formulierte. Deutsche Herrschaftsstrategien spiegeln sich wegen dieser Position der Wehrmacht im Besatzungsregime zugespitzt in den grundsätzlichen Befehlen und Weisungen für die deutschen Streitkräfte wider.

Wenn man einmal von dem eher hilflosen Versuch der deutschen Propaganda in den ersten Wochen der Besatzung absieht, die Aggression vom 6. April 1941 nicht als Kampf gegen Griechenland, sondern als Krieg gegen England und seine griechischen Helfer hinzustellen, um den Überfall und die Besetzung politisch zu rechtfertigen, war die Strategie der Wehrmacht grundsätzlich von der Absicht bestimmt, zur Sicherung der deutschen Herrschaft sofort exzessiv militärische Gewalt gegen die Zivilbevölkerung einzusetzen. Schon bei geringsten Anzeichen von Widersetzlichkeit oder gar Widerstand wollte man massenhaft Gewalt gegen eine möglichst große Anzahl von Zivilisten anwenden. Das sollte vor allem gegen Menschen, die in aller Regel keine sachliche oder räumliche Beziehung zu dem Anlass für den Gewalteinsatz hatten, geschehen. Diese Art der Anwendung von Gewalt bezweckte nicht nur und zunehmend nicht einmal in erster Linie, eine Widerstandsaktion zu sühnen. Sie diente gegen alles Völkerrecht und gegen alle Kriegsbräuche vor allem der Vorbeugung gegen künftigen Widerstand. Nicht um der Sühne oder der Rache für erlittene Verluste, sondern um der Vorbeugung willen wurde exzessiv gemordet. Es ging den Besatzern um Prävention durch nachhaltige Abschreckung. Die besondere Art und der Umfang der Gewaltanwendung sollte in breiten Kreisen der Bevölkerung lähmendes Entsetzen erzeugen. Nur dadurch glaubte man, auch angesichts einer als zu gering empfundenen deutschen Truppenstärke die deutsche Herrschaft sichern zu können. Diese Gewaltstrategie gegen die Bevölkerung bestimmte die deutsche Politik bis zur Kriegswende. Erst ab Sommer 1943 sind Modifizierungen erörtert worden, ohne das Grundkonzept zu verlassen und deshalb auch ohne entscheidende Auswirkungen auf die Griechen.

Kreta 1941

Die ersten Befehle für einen massiven Gewalteinsatz gegen Zivilisten, mit dem vorrangigen Ziel der Vorbeugung ergingen auf Kreta. Hintergrund sind die Erfahrungen der Deutschen beim Unternehmen "Merkur". Die Eroberung der Insel hatte die Deutschen höhere personelle Verluste gekostet als die vorangegangenen Feldzüge gegen Jugoslawien und das griechische Festland zusammen genommen - eine für die Wehrmacht so kurz vor dem großen Ostkrieg blamable Schlappe Besonders schockierte die Deutschen, dass sich die Zivilbevölkerung in großer Zahl an der Verteidigung der Insel beteiligte - ein von der Haager Landkriegsordnung gedecktes Verfahren. Für deutsche Militärs aber war bewaffneter Widerstand des Volkes eine kriminelle, todeswürdige Handlung. Am 31.Mai.1941, nach Abschluss der Kämpfe, erließ der für Kreta verantwortliche General der Flieger Student, Kommandierender General des XI. Fliegerkorps, einen Grundsatzbefehl für die Handhabung der Terrormaßnahmen auf der Insel., in dem die Prinzipie Rache für die unerwartet hohen Verluste und Prävention gegen möglichen Widerstand durch geradezu maßlosen Terror festgelegt wurden. Es sei nun an der Zeit, meinte Student, "Vergeltung zu üben und Strafgerichte abzuhalten, die auch als Abschreckungsmittel für die Zukunft dienen sollten." Als Maßnahmen, die "mit äußerster Härte" und unter Ausschaltung selbst der nicht zimperlichen Wehrmachtsjustiz zu verwirklichen seien, hatte Student befohlen:

Auferlegung von Kontributionen, Niederbrennen von Ortschaften(nach vorheriger Sicherung der Barmittel und Wertgegenstände) und schließlich Erschießungen ohne Obergrenzen bis zur "Ausrottung der männlichen Bevölkerung ganzer Gebiete".

Damit erweist sich der Student-Befehl als einer der furchtbarsten Befehle in der jüngeren deutschen Militärgeschichte bis dahin.

 

Fortsetzung auf dem Festland

Die Vorgänge auf Kreta beeinflussten offenbar auch die Befehlsgebung für das Festland, die nun wesentlich "schärfer" ausfielen, als vorher geplant.

Dort kam es ab Juli/August 1941 zu Unruhen. Ursachen waren vor allem die immer schlechter werdende Lebenslage wegen des ungeheuren Raubzuges der Wehrwacht und der Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion, der den Widerstandswillen der Bevölkerung in allen besetzten Gebieten verstärkte.

Zur Herrschaftssicherung reagierte die Wehrmacht nach dem auf Kreta praktizierten Modell. Gegenüber Kreta gab aber es zwei Neuerungen: Die Massaker wurden zunehmend mit dem Vorwurf "kommunistischer Betätigung" begründet und die Wehrmacht errichtete in Thessaloniki das erste nach deutschem Vorbild aufgebaute KZ auf griechischem Boden, auch mit den Funktionen, die die KZ in Deutschland zu erfüllen hatten.

Allein im Oktober 1941 wurden im Bereich des Befehlshabers Saloniki-Ägäis mehr als 800 Zivilisten umgebracht und mindestens sieben Dörfer zerstört. Der Befehlshaber berichtete über den Verlauf der Ereignisse im Oktober, man sei mit "ausgesprochener Schärfe" gegen die Bevölkerung vorgegangen, um "die Unruheherde im Keim" zu ersticken, aber vor allem, um "eine abschreckende Wirkung" zu erreichen. Die in ihrer Art meist unbeschreiblichen Tötungen und die Zerstörungen erfolgten häufig nur, weil die Opfer einer Widerstandstätigkeit verdächtigt wurden und die zerstörten Dörfer den Partisanen als Unterschlupf dienen können.

 

Kriegswende 1943

Die erste Hälfte des Jahres 1943 offenbarte die Kriegswende, symbolisiert durch Namen wie Stalingrad, Kursk, Sizilien. Eine für die Griechen gravierende Folge dieser Entwicklung war die Änderung der Funktion des Landes im Kalkül der Deutschen. Bis dahin fungierte Griechenland als Absprungbasis für offensive Kriegshandlungen der Deutschen im Mittelmeer, Nahen Osten und Nordafrika. Nun aber erwarteten die deutschen Militärs eine alliierte Großlandung in Griechenland, gewissermaßen die Eröffnung der zweiten alliierten Front. Sie gingen davon aus, dass die Alliierten bei der Landung von der Bevölkerung und der inzwischen gestärkten Widerstandsbewegung unterstützt werden. Griechenland mutierte im strategischen Kalkül der Deutschen zur Festung, die die Südostflanke des strategisch wie wirtschaftlich immer wichtigeren Südosten des deutschen Imperiums zu sichern hatte. Als Vorraussetzung einer Invasionsabwehr galt bei den deutschen Militärs die "Befriedung" des Hinterlandes. Deutlicher als je zuvor werden den deutschen Truppen vorbeugende, präventiv wirkende Terrormaßnahmen gegen die Bevölkerung befohlen. Vor der Invasion alliierter Truppen, so der Grundsatzbefehl des OB Südost vom 14.Juli.1943, seien die Partisanenbewegung zu vernichten und die in ihrer Mehrheit als "deutschfeindlich" eingeschätzte Zivilbevölkerung durch permanenten Terror derart einzuschüchtern, dass sie es nicht wage, sich im Invasionsfall gegen die deutschen Truppen zu erheben. Der Massenterror gegen die griechische Bevölkerung wurde zu einer generalstabsmäßig zu bearbeitenden militärischen Aktion erklärt.

Zudem wurden als zweite Komponente dieses verstärkten Kampfes gegen die Zivilbevölkerung die Soldaten der Wehrmacht regelrecht gegen die Griechen aufgeputscht. Die Griechen werden in ihrer Mehrheit nicht nur deutschfeindlicher Haltung und kommunistischer Gesinnung verdächtigt. Es treten jetzt auch rassistische Argumente auf - eine für die Bevölkerung katastrophale Mischung, durch die nun auch Frauen und Kinder bei Säuberungs- oder Vergeltungsaktionen nicht mehr verschont blieben. Der Kommandeur der 1.Panzer-Division, eines auch von der technischen Ausrüstung her ausgesprochenen militärischen Eliteverbandes, befahl am 5. Juli 1943 unter Berufung auf einen Befehl des Oberkommandos des Heeres, zur Abschreckung der Bevölkerung seien Sühnemaßnahmen "mit äußerster Tatkraft und in einer Weise" durchzuführen, "die ihre Wirkung auf weiteste Kreise der Bevölkerung nicht verfehlen." In einem Befehl vom 7. Juli 1943 des Kommandeurs der vor allem im Hinblick auf die ideologische Indoktrination der Soldaten als Eliteverband geltenden 1. Gebirgsdivision, der "Edelweißdivision", heißt es, "jede Weichheit in der Behandlung der Bevölkerung", habe zu unterbleiben. Der Oberbefehlshaber der in Griechenland befehlsführenden  Heeresgruppe E, Löhr, drohte in einem Grundsatzbefehl vom14.Juli 1943, jene Soldaten, die "Weichheit" gegenüber Zivilisten zeigten, zur Verantwortung zu ziehen. Löhr folgte damit einer Weisung des Oberkommandos der Wehrmacht(OKW). Am 16.12.1942 hatte Keitel, der Chef des OKW, angewiesen, gegen Partisanen und deren "Mitläufer" mit den "allerbrutalsten Mitteln ... ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder" vorzugehen. Soldaten, die sich nicht so verhielten, seien Verräter am deutschen Volk. Andererseits wurde allen an diesen Unternehmen Beteiligten zugesichert, dass selbst für grausamste Handlungen keine disziplinarische oder gerichtliche Bestrafung erfolgt.

Typisch für die Befehlslage in Griechenland nach der Kriegswende ist der schon genannte Befehl der 1. Gebirgs- Division vom 7.Juli1943. Für die Vorgehensweise in Gebieten, die als Partisanen gefährdet galten, wurde befohlen, "schärfstens" durchzugreifen. "Alle Ortschaften" die Partisanen "als Zuflucht dienen können, sind zu zerstören. Die männliche Bevölkerung, die verdächtigt werde, am Partisanenkampf teilgenommen oder die Partisanen unterstütz zu haben, sei zu erschießen. Die nicht verdächtigte Bevölkerung solle verhaftet und als Gefangene zur Zwangsarbeit abgeschoben werden. Am 18. August 1943 verschärfte das OKW diesen Punkt. In der Weisung heißt es, Divisionskommandeure oder "örtliche Führer" können anordnen, "dass keine Gefangene gemacht werden bzw. dass Gefangene und im Kampfraum ergriffene Bevölkerung erschossen werden dürfen." - Nicht nur die männliche Bevölkerung, sondern auch Frauen und Kinder, die gesamte Bevölkerung sind als Opfer vorgesehen. Das ist genau jene Konstellation, die wir in dem Massaker von Kommeno im August 1943 oder in Klissura(April 1944) oder Dostomo(Jini 1944) vorfinden.

Ein Befehl des "Kreta-Generals" Müller wird noch deutlicher. Er bezieht ausdrücklich nicht nur am Widerstand nicht beteiligte Männer, sondern auch Frauen und Kinder als Opfer bei "Vergeltungsmaßnahmen" ein. Am 14. August 1944 dekretierte er, auch auf "nichtschuldige Männer, Frauen und Kinder" dürfe keine Rücksicht genommen werden.

Die allgemein verschlechterte Lage Deutschlands führte seit April 1943 in der deutschen Führung auch zu Diskussionen über Änderungen in der Okkupationspolitik 8m Südosten Europas. Es ging darum, als Ergänzung der knapper werdenden realen Machtmittel durch den Einsatz politischer Methoden, vor allem der Propaganda, die personellen und ökonomischen Ressourcen besser zu nutzen, den Zulauf zu den Andarten, den Partisanen, zu stoppen und mehr Griechen auf die Seite der Deutschen zu ziehen. Man wollte die funktionelle Kollaboration ausdehnen und den zur politischen Kollaboration bereiten Griechen mehr Einfluss gewähren. Neubacher, ein Mann der IG-Farben, der Initiator dieser Diskussionen, erklärte, es sei das Ziel, "mit politischen Mitteln" die für die Deutschen schlechter werdenden Verhältnisse wieder zu verbessern, da man wegen der Entwicklung an der deutsch-sowjetischen Front keine zusätzlichen materiellern Mittel habe. Ein zentraler Punkt der so genannten neuen Politik waren die Reformen der "Sühne- und Vergeltungsmaßnahmen". Man beabsichtigte, terroristische Aktionen gegen die Bevölkerung, wie die Propaganda, differenzierter, politisch zielgenauer einzusetzen. Außerdem mußte man den Kollaborateuren bzw. deren Angehörigen, die bis dahin manchmal auch von den politisch undifferenzierten, flächendeckenden Maßnahmen betroffen waren, das überleben garantieren. Auf einer Besprechung der Stabschefs aller Verbände und Territorialbefehlshaber in Griechenland erläuterte der Generalstabschef der Heeresgruppe E, Winter - ein nach 1945 in der Bundesrepublik hochgeschätzter Wehrmachtsgeneralstäbler - die neue Linie. August Winter erklärte, es gehe "leider nicht an, alle Leute zu köpfen" und "völlig unbeteiligte Ortschaften dem Erdboden gleichzumachen", da dies nur die Partisanen verstärke. Künftig sollten die im Sinne der "Neuen Politik" richtigen Griechen, die "wahrhaft Schuldigen" getötet werden. In einem Grundsatzbefehl wurde ab 22. Dezember 1943 diese Linie umgesetzt. Angesichts der Bemühungen um Zielgenauigkeit, um "chirurgisch saubere Schnitte" - wie heutige Generalstäbler sagen würden - bei der Terrorpolitik, hätte man erwarten können, dass die Opferzahlen sinken. Das Gegenteil war der Fall. In keinem Jahr zuvor waren noch so viele Griechen gewaltsam von deutscher Hand umgebracht worden, wie nach Erlass dieses "Reformbefehls".(Kalavrita, Klissura, Distomo, über 100  gewaltsam zu tode gebrachte Grieczhenote pro Tag in den Sommermonaten des Jahres 1944). Also stimmt die von Neubacher und einigen deutschen Generalen schon kurz nach den Massakern in Klissura und Distomo kreierte Legende, die  örtlichen Kommandeure hätten eklatant befehlswidrig gehandelt, die Massaker seien also "Ausschreitungen" einzelner Offiziere gewesen. Aber schon ein Blick in den "Reformbefehl" vom 22. Dezember 1943, der übrigens nach Abstimmung zwischen Löhr, Felber (MilitärbefehlshaberSüdost) und Neubacher ergangen ist, zeigt, dass diese Entwicklung vorhersehbar war. Die Militärs hatten ihre extrem völkerrechtswidrige Linie vom Vorrang der auf Prävention zielenden Massenmorde vor politischer Taktik in dem Befehl niedergelegt. "Sühnemaßnahmen", heißt es dort, seien in jedem Fall zu ergreifen, wenn dadurch "die Verhütung künftiger Anschläge zu erwarten ist." Außerdem wurde der zu tötende Personenkreis de facto erweitert.

So wurden Obergrenzen bei Erschießungen abgeschafft, was zu grässlichen hohen Opferzahlen bei Erschießungen führte. "Passives Verhalten" galt von nun an als todeswürdiger Straftatbestand. Auch Frauen und Jugendliche konnten getötet werden, sobald man sie als Täter oder "Helfer" verdächtigte. Entscheidend war die Festlegung, die praktisch den ganzen neuen Politikansatz aushebelte: Im Kampf gelten die alten Bestimmungen. Danach konnten z.B. bei Unternehmen gegen Gebiete, in denen man Partisanen vermutete, die von der Wehrmacht als " partisanenverseucht" bezeichnet wurden, alle Bewohner erschossen und die Dörfer zerstört werden - Anfang 1944 immerhin etwa 90 Prozent Griechenlands. Das undifferenzierte Töten und flächendeckende Zerstören griff 1944 auch auf Städte über. Der Vertreter Neubachers in Athen, berichtet, dass bei Angriffen auf deutsche Soldaten in den Städten ganze Wohnblocks so behandelt würden, wie bis dahin die Dörfer in Partisanengebieten. Der Befehl vom Dezember 1943 war bis zum Ende der Besatzung die verbindliche Richtschnur für alle deutschen Soldaten, Polizisten und SS-Leute. Gerade diese als "Reformbefehl" gedachte Weisung und ihre Auswirkungen belegen in eklatanter Weise den Kern der Strategie zur Sicherung der deutschen Herrschaft:

Um die Griechen zur Duldung der deutschen Herrschaft, der Ausbeutung und Unterdrückung zu zwingen, wurden sie planmäßig und vorsätzlich zu Zehntausenden gegen Kriegsbrauch und Völkerrechtsnorm von Deutschen umgebracht, wurden ihnen unermessliches Leid zugefügt und ungeheure Lasten aufgebürdet.

Nach 1945 hat man die Griechen über Jahrzehnte damit vertröstet, dass Ihre Ansprüche aus der Zeit der deutschen Besetzung - und da geht es nicht nur um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern auch um eine geradezu ungeheure ökonomische Ausbeutung Griechenlands und seiner Bewohner - bei einer Nachkriegsregelung berücksichtigt werden. Inzwischen sind 15 Jahre nach dem Zwei-Plus-Vier-Abkommen, also nach dieser Nachkriegsregelung, vergangen. Die Haltung der deutschen Stellen ist intransigenter denn je. Das schon angesprochene Urteil des BGH vom Juni 2003 verschärfte die Situation noch dadurch, dass es sogar das im so genannten Londoner Schuldenabkommen von 1953 den Griechen zugesicherte Recht einer Regulierung der Ansprüche nach einem friedensvertraglichen Abkommen mit Deutschland und die Bestätigung dieses Rechts im deutsch-griechischen Vertrag von 1960 aufhob.

Es wird Zeit, dass das offizielle Deutschland endlich den Schritt vom verbalen Bedauern der in deutschem Namen in Griechenland verübten Verbrechen zur tätigen Reue unternimmt.