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Kalavryta klagt an
Griechische Naziopfer wollen Entschädigung für faschistischen Terror
erstreiten. Von Markus Bernhardt
Am Donnerstag findet vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg
erstmals eine öffentliche Verhandlung statt, bei der es um Entschädigungsansprüche
griechischer Überlebender von Naziverbrechen geht. Konkret geht
es um das Massaker der Wehrmacht in Kalavryta am 13. Dezember 1943,
bei dem 696 Menschen ermordet wurden.Kalavryta ist neben Orten
wie Distomo, Kommeno oder Lyngiadis bis heute Symbol für den Terror
der deutschen Besatzung Griechenlands. Insgesamt wurden mindestens
30000 Menschen bei Massakern in Griechenland ermordet, Hunderte
Ortschaften niedergebrannt, ausgeplündert und zerstört. Die Täter
wurden von deutschen Gerichten niemals zur Rechenschaft gezogen,
die Opfer und deren Angehörige nicht entschädigt.
Druck aus Berlin
Mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 waren der Bundesrepublik
die Schulden Nazi-Deutschlands gestundet worden. Die Opfer wurden
bis zum Abschluß eines Friedensvertrages vertröstet. Die Stundung
endete mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen
Staaten und den ehemaligen Alliierten im Jahr 1990. Danach erklärte
die Bundesregierung, daß es nun für Entschädigungsleistungen zu
spät sei, woraufhin sich die Opfer von Kalavryta und deren Hinterbliebene
in den 90er Jahren entschieden, für die Anerkennung des Verbrechens
zu kämpfen und eine Entschädigung für ihr Leid und die materiellen
Verluste zu erstreiten. Sie reichten in Griechenland Klagen gegen
die Bundesrepublik Deutschland ein. In ähnlicher Weise hatten in
der Vergangenheit bereits mehrere tausend Menschen aus anderen von
faschistischem Terror betroffenen griechischen Orten den deutschen
Staat verklagt. Die Bundesrepublik verweigert bis heute jegliche
Entschädigungsleistungen an die Opfer. Sie lehnt derartiger Klagen
ab und beruft sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz der
Staatenimmunität, wonach Deutschland im Ausland nicht verklagt werden
dürfe. Zwar sprachen sich griechische Gerichte im Fall der Opfer
von Distomo für eine Entschädigungszahlung von insgesamt rund 21
Millionen Euro zuzüglich Zinsen aus und wiesen die Einwände Deutschlands
zurück, das Urteil konnte aber nicht vollstreckt werden. Die griechische
Regierung hatte dem diplomatischen Druck aus Berlin nachgegeben
und die erforderliche Zustimmung zur Pfändung deutscher Liegenschaften
in Griechenland nicht erteilt.Bereits im Jahr 2002 hatte der Oberste
Sondergerichtshof in einem Verfahren der Opfer von Lidoriki entschieden,
daß Deutschland auch in Fällen von Kriegs- und Besatzungsverbrechen
Immunität genieße, also in Griechenland nicht verklagt werden dürfe.
Seither ruhen die Prozesse in Griechenland, auch das Verfahren der
Überlebenden des Massakers von Kalavryta. Auf Antrag der Kläger
konnte jedoch erreicht werden, daß das Oberlandesgericht Patras
dem EuGH die Frage vorlegte, ob die griechischen Gerichte nach europäischem
Recht über Entschädigungsklagen aufgrund von Kriegsverbrechen gegen
die BRD entscheiden dürften und ob sich ein Mitgliedsstaat der EU
in diesem Fall auf Staatenimmunität berufen dürfe. Nach der Brüsseler
Konvention, welche die gerichtliche Zuständigkeit innerhalb der
EU regelt, wäre ein Gerichtsstand in Griechenland gegeben. Wenn
der EuGH die Anwendbarkeit der Konvention in diesem Fall am Donnerstag
bejahen sollte, wäre der Klageweg für alle Opfer der faschistischen
Barbarei in Griechenland frei.
Chance auf Gerechtigkeit
»Der Bundesregierung geht es letztlich nicht um ihre Immunität,
sondern um Zahlungsverweigerung. Auch gegenüber der griechischen
Regierung wurde bislang jegliche Verhandlungsbereitschaft verneint«,
betonte der Arbeitskreis Distomo, der die griechischen NS-Opfer
unterstützt, gegenüber junge Welt. Deutschland bezahle seine Juristen
dafür, mit immer neuen rechtlichen Einwänden die Überlebenden der
Naziverbrechen zu demütigen, daher müsse die Bundesrepublik nunmehr
auf dem juristischen Wege gezwungen werden, die Opfer zu entschädigen.
Der Prozeß in Luxemburg biete die Chance, endlich Recht und Gerechtigkeit
zu schaffen.
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