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Kalavryta klagt an

Griechische Naziopfer wollen Entschädigung für faschistischen Terror erstreiten. Von Markus Bernhardt

Am Donnerstag findet vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erstmals eine öffentliche Verhandlung statt, bei der es um Entschädigungsansprüche griechischer Überlebender von Naziverbrechen geht. Konkret geht es um das Massaker der Wehrmacht in Kalavryta am 13. Dezember 1943, bei dem 696 Menschen ermordet wurden. Kalavryta ist neben Orten wie Distomo, Kommeno oder Lyngiadis bis heute Symbol für den Terror der deutschen Besatzung Griechenlands. Insgesamt wurden mindestens 30000 Menschen bei Massakern in Griechenland ermordet, Hunderte Ortschaften niedergebrannt, ausgeplündert und zerstört. Die Täter wurden von deutschen Gerichten niemals zur Rechenschaft gezogen, die Opfer und deren Angehörige nicht entschädigt.

Druck aus Berlin

Mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 waren der Bundesrepublik die Schulden Nazi-Deutschlands gestundet worden. Die Opfer wurden bis zum Abschluß eines Friedensvertrages vertröstet. Die Stundung endete mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den ehemaligen Alliierten im Jahr 1990. Danach erklärte die Bundesregierung, daß es nun für Entschädigungsleistungen zu spät sei, woraufhin sich die Opfer von Kalavryta und deren Hinterbliebene in den 90er Jahren entschieden, für die Anerkennung des Verbrechens zu kämpfen und eine Entschädigung für ihr Leid und die materiellen Verluste zu erstreiten. Sie reichten in Griechenland Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. In ähnlicher Weise hatten in der Vergangenheit bereits mehrere tausend Menschen aus anderen von faschistischem Terror betroffenen griechischen Orten den deutschen Staat verklagt. Die Bundesrepublik verweigert bis heute jegliche Entschädigungsleistungen an die Opfer. Sie lehnt derartiger Klagen ab und beruft sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität, wonach Deutschland im Ausland nicht verklagt werden dürfe. Zwar sprachen sich griechische Gerichte im Fall der Opfer von Distomo für eine Entschädigungszahlung von insgesamt rund 21 Millionen Euro zuzüglich Zinsen aus und wiesen die Einwände Deutschlands zurück, das Urteil konnte aber nicht vollstreckt werden. Die griechische Regierung hatte dem diplomatischen Druck aus Berlin nachgegeben und die erforderliche Zustimmung zur Pfändung deutscher Liegenschaften in Griechenland nicht erteilt. Bereits im Jahr 2002 hatte der Oberste Sondergerichtshof in einem Verfahren der Opfer von Lidoriki entschieden, daß Deutschland auch in Fällen von Kriegs- und Besatzungsverbrechen Immunität genieße, also in Griechenland nicht verklagt werden dürfe. Seither ruhen die Prozesse in Griechenland, auch das Verfahren der Überlebenden des Massakers von Kalavryta. Auf Antrag der Kläger konnte jedoch erreicht werden, daß das Oberlandesgericht Patras dem EuGH die Frage vorlegte, ob die griechischen Gerichte nach europäischem Recht über Entschädigungsklagen aufgrund von Kriegsverbrechen gegen die BRD entscheiden dürften und ob sich ein Mitgliedsstaat der EU in diesem Fall auf Staatenimmunität berufen dürfe. Nach der Brüsseler Konvention, welche die gerichtliche Zuständigkeit innerhalb der EU regelt, wäre ein Gerichtsstand in Griechenland gegeben. Wenn der EuGH die Anwendbarkeit der Konvention in diesem Fall am Donnerstag bejahen sollte, wäre der Klageweg für alle Opfer der faschistischen Barbarei in Griechenland frei.

Chance auf Gerechtigkeit

»Der Bundesregierung geht es letztlich nicht um ihre Immunität, sondern um Zahlungsverweigerung. Auch gegenüber der griechischen Regierung wurde bislang jegliche Verhandlungsbereitschaft verneint«, betonte der Arbeitskreis Distomo, der die griechischen NS-Opfer unterstützt, gegenüber junge Welt. Deutschland bezahle seine Juristen dafür, mit immer neuen rechtlichen Einwänden die Überlebenden der Naziverbrechen zu demütigen, daher müsse die Bundesrepublik nunmehr auf dem juristischen Wege gezwungen werden, die Opfer zu entschädigen. Der Prozeß in Luxemburg biete die Chance, endlich Recht und Gerechtigkeit zu schaffen.