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junge Welt, 13.06.2003
Deutschland will
vergessen machen
Bundesgerichtshof
in Karlsruhe verhandelt über Entschädigung griechischer Naziopfer
von Distomo
Am 10. Juni 1944
verübten Angehörige einer deutschen SS-Einheit in der griechischen
Ortschaft Distomo nordwestlich von Athen eines der grausamsten Massaker
der deutschen Besatzungszeit und töteten insgesamt 218 Dorfbewohner,
darunter Kinder, Frauen, Greise und Säuglinge. Die Verantwortlichen
für dieses Verbrechen wurden nie zur Rechenschaft gezogen, Entschädigungszahlungen
an die Hinterbliebenen der Opfer bis heute von Deutschland verweigert.
Am gestrigen Donnerstag wurde der Fall in einem Revisionsverfahren
vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Mit Abschluß
des Zwei-Plus-Vier-Vertrages im Jahr 1990 wurde erstmals die Möglichkeit
eingeräumt, Entschädigungen für NS-Verbrechen gegenüber dem deutschen
Staat gerichtlich geltend zu machen. Parallel zu Prozessen, die
in Griechenland erfolgreich geführt wurden und die Deutschland zu
Entschädigungszahlungen von 28 Millionen Euro verpflichten, wurden
auch hierzulande Klagen eingereicht. Die ersten Instanzen wiesen
die Klagen jedoch ab.
Am Donnerstag stellten Kläger und Beklagte ihre Standpunkte vorm
BGH erneut dar. Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich
bei der Klage um eine Reparationsforderung, die nicht von Einzelpersonen,
sondern nur vom griechischen Staat geltend gemacht werden könne.
Demgegenüber sieht der Anwalt der Opfer durchaus eine juristisch
stichhaltige Anspruchsgrundlage: Laut Haager Abkommen über das Kriegsrecht
müsse ein Staat für die Taten seiner Exekutivorgane haften. Die
Bundesrepublik Deutschland sei als Rechtsnachfolgerin des Dritten
Reiches daher zu Schadensersatz verpflichtet.
Vor Prozeßbeginn hatten rund 30 Mitglieder der Roten Antifa
Karlsruhe und des Hamburger Arbeitskreises Distomo
vor dem BGH demonstriert und die sofortige Entschädigung der griechischen
NS-Opfer gefordert. Die Haltung der Bundesregierung stelle eine
Mißachtung der Opfer von NS-Verbrechen dar, die selbst im
nachhinein gegenüber dem erlittenen Terror der deutschen Besatzer
rechtlos gestellt würden, kritisierte der AK Distomo
in einer Stellungnahme. "Für die Bundesregierung ist das Thema Entschädigung
erledigt. Ihre Wunschvorstellung ist es, nach Abschluß
des Projekts NS-Zwangsarbeiterentschädigung nun zum letzten Mal
für die deutschen Verbrechen des Nationalsozialismus gezahlt zu
haben ."
Ob der BGH zugunsten der Opfer entscheidet, hänge nicht nur von
der rechtlichen Wertung, sondern auch vom politischen Druck in der
Öffentlichkeit ab, sagte Michael Klingner
vom AK gegenüber junge Welt. Ob die Richter ein Urteil fällen oder
den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, sei nach der gestrigen
Verhandlung noch offen. In zwei Wochen will das Gericht seine Entscheidung
bekanntgeben .
Martin Höxtermann
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