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junge Welt, 19.09.2002

Keine Entschädigung nach SS-Morden  


Griechischen Gerichten Entscheidungsrecht über Ansprüche von Naziopfern an Berlin abgesprochen  

Ein Sonderausschuß des Obersten Gerichtshofes in Athen hat am Mittwoch entschieden, daß inländische Gerichte Entschädigungsforderungen gegen einen ausländischen Staat nicht verhandeln können. Das Gericht hat damit einen Schlußstrich unter fünfjährige Auseinandersetzungen um die Entschädigung von Opfern der Nazibesatzung in Griechenland gezogen.

Nach internationalem Recht sei die Justiz des Landes nicht zuständig. Ausgelöst wurden die Rechtsstreitigkeiten 1997 durch die Klage von Nachkommen von 218 Einwohnern des Dorfes Distomo , die am 10. Juni 1944 von Mitgliedern der Waffen-SS ermordet worden waren. Ein Opferanwalt kündigte Berufung an, der Juristen jedoch keine Aussicht auf Erfolg einräumten.

Während der Besatzung Griechenlands durch die deutschen Faschisten von April 1941 bis September 1944 wurden mehr als 300000 Griechen getötet, viele von ihnen bei sogenannten Vergeltungsaktionen gegen Partisanen und die Zivilbevölkerung. Zahlreiche Dörfer wurden zerstört.

Die insgesamt rund 65000 Klagen könnten nunmehr an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg weitergeleitet werden, verlautete aus Athener Justizkreisen. Vor drei Monaten hatte ein Gericht den Angehörigen der Griechen, die in Distomo getötet worden waren, den Erlös aus deutschem Grund und Boden zugesprochen. Dazu hätte das Athener Goethe-Institut enteignet und zwangsversteigert werden sollen. Die griechische Regierung hat dieser Entscheidung jedoch die notwendige Zustimmung verweigert.

(AP/ jW )