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junge Welt, 02.02.2002
Werner Röhr
Hellas unterm
Hakenkreuz
Eine
Veranstaltungsreihe in Berlin und griechische Entschädigungsforderungen
an Deutschland
Die griechische
demokratische Gemeinde und der Allgemeine Studierendenausschuß
der TU Berlin veranstalten vom 1. Februar bis zum 1. März im Griechischen
Kulturzentrum in Berlin eine Veranstaltungsreihe über den deutschen
Besatzungsterror in Griechenland 1941 bis 1944 und die griechischen
Entschädigungsforderungen heute. In dieser Zeit wird dort eine von
Martin Seckendorf erarbeitete Ausstellung "Hellas unter dem Hakenkreuz
- Massenrepression gegen die Zivilbevölkerung" gezeigt und jeden
Freitag um 19 Uhr ein Vortrag, eine Diskussion, eine Vernissage
oder eine Filmveranstaltung angeboten. Den Auftakt bildete am 24.
Januar eine Podiumsdiskussion in der Technischen Universität Berlin
(TU) über die griechischen Entschädigungsforderungen. Unter der
Moderation von Eberhard Rondholz nahmen teil: der Sprecher des Nationalkomitees für
die griechischen Entschädigungsforderungen Damianos
Vassiliadis , der Überlebende des Massakers von Distomo Argyris Sfountouris , heute Astronom, die SPD-Bundestagsabgeordnete
und Vorsitzende der deutsch-griechischen Parlamentariergruppe Dr.
Sigrid Skarpelis-Sperk und der Historiker Dr. Martin Seckendorf .
Nach einer Einführung von Seckendorf über
den deutschen Überfall auf Griechenland am 6. April 1941 und die
deutsche Okkupationsherrschaft - in Griechenland gibt es Dutzende
Dörfer, die das Schicksal Lidices oder Oradours
erlit-
ten - schilderte Sfountouris den Ablauf
des Massakers in Distomo , wo am 10. Juni
1944 rachelüsterne Soldaten der 4. SS-Panzer-Division, deren Vorauskommando
gerade von den Partisanen geschlagen worden war, 218 Menschen, meist
Frauen und Kinder, ermordet hatten. Sfountouris
wurde damals als Kleinkind gerettet und wuchs in einem Waisenheim
in der Schweiz auf.
Vassiliadis umriß
die griechischen Entschädigungsforderungen gegen Deutschland, wie
sie vom Nationalrat offiziell vorgetragen werden, beziffert in Preisen
nach dem Jahre 1938. Es handelt sich
1. um Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem Ersten
Weltkrieg in Höhe von 80 Millionen Reichsmark;
2. um aufgelaufene deutsche Schulden aus dem bilateralen Handel
zwischen beiden Staaten zwischen den beiden Weltkriegen in Höhe
von 523 Millionen US-Dollar;
3. um Reparationsforderungen nach Berechnung der Pariser Konferenz
der Siegermächte von 1946 in Höhe von 3,5 Milliarden US-Dollar,
vor allem für die Beschlagnahme von Privat- und Staatseigentum,
für Plünderungen und Zerstörungen;
4. um Ansprüche aus der "Zwangsanleihe" von 1942, die Griechenland
aufgenötigt wurde, um die Stationierungskosten der Wehrmacht in
Griechenland zu decken, aber auch das Rommel-Korps in Nordafrika
zu verpflegen, in Höhe von heute 13 Milliarden US-Dollar.
5. den Anspruch auf die Rückerstattung geraubter antiker Schätze.
In dieser Liste sind weder Entschädigungsforderungen für die Menschenopfer
noch Ausgleichszahlungen für Zwangsarbeiter enthalten. Dabei verlor
Griechenland von damals sieben Millionen Einwohnern durch Krieg,
Okkupation, Geisel- und Judenmord mit über 820000 Toten an die 15
Prozent seiner Bevölkerung. Das Nationalkomitee beziffert allein
die am Hunger und seinen Folgen Gestorbenen auf 600000 Personen.
Keine bundesdeutsche Regierung hat jemals griechische Entschädigungsforderungen
anerkannt, keine war auch nur zu Gesprächen darüber bereit. Alle
Bundesregierungen haben sich auf den Grundsatz zurückgezogen, daß Staaten Immunität genießen, also kein griechisches Gericht
über den deutschen Staat zu Gericht sitzen könne. Nach 1990 wurde
jedes Gespräch mit dem Hinweis abgewiesen, die Taten wie die Forderungen
seien längst verjährt.
Sigrid Skarpelis-Sperk gehört zu den wenigen
SPD-Bundestagsabgeordneten, die die NATO-Aggression gegen Jugoslawien
und die deutsche Beteiligung im Bundestag ablehnten. Als Vorsitzende
der deutsch-griechischen Parlamentariergruppe trat sie seit Jahren
entschieden gegen die arrogante Haltung der Bundesregierung auf,
selbst ein Gespräch zu verweigern. Als Nationalökonomin jedoch,
so trug sie vor, müsse sie einräumen, daß Deutschland weder nach dem Krieg noch heute je in der
Lage gewesen sei noch sein würde, für die von ihm verschuldeten
42 Millionen Toten noch die angerichteten Schäden jemals eine vollständige
oder auch nur angemessene Entschädigung zu leisten. Daher habe das
Londoner Entschuldungsabkommen von 1953 die Fehler von Versailles
vermieden und alle Reparationsforderungen gegenüber Deutschland
bis zu einem Friedensvertrag auf Eis gelegt. Als Politikerin müsse
sie bekennen, daß sich in keinem Deutschen
Bundestag auch nur eine größere parlamentarische Minderheit für
ein vollständiges Entschädigungsprogramm finden werde, jede Partei,
die derartiges fordere, begehe in Deutschland politischen Selbstmord.
Ihre Alternativvorschläge lauteten daher, erstens unbedingt Gespräche
mit der griechischen Regierung über deren Forderungen aufzunehmen,
zweitens über eine gemeinsame Stiftung oder einen Zukunftsfonds
gemeinsam Lösungen zur Unterstützung zu suchen. Die Stellungnahme
von Sigrid Skarpelis rief unter den griechischen
Podiumsteilnehmern und auch im Publikum heftigen, moralisch begründeten
und emotional artikulierten Protest hervor. Dabei wurde der Gegensatz
zwischen ihrer Haltung und der der Bundesregierung oft ignoriert.
Die lautstarke Diskussion drehte sich in der Hauptsache darum, daß der bundesdeutsche Staat in seinen Stellungnahmen zu den
griechischen Forderungen immer unterstrichen hatte, daß
er nicht zahlen wolle, nicht aber daß
er nicht zahlen könne.
Bundesdeutsche Diplomaten verweisen immer wieder darauf, daß
die BRD 1960 bereits 115 Millionen DM Entschädigung an Griechenland
gezahlt habe. Aber gerade dieser Fall ist symptomatisch für die
Rechtsposition der Bundesrepublik, die bekanntlich vollgültiger
und umfassender Rechtsnachfolger des Nazireiches zu sein beansprucht.
Faktisch wurden 1960 von Bonn 115 Millionen DM an Griechenland gezahlt,
um den Naziverbrecher Max Merten, der seit 1959 in Thessaloniki
im Gefängnis einsaß, freizukaufen. Merten war 1942 Leiter der Abteilung
Verwaltung und Wirtschaft beim Befehlshaber Saloniki-Ägäis und ein
Organisator der Deportation der griechischen Juden aus Saloniki
nach Auschwitz und Treblinka 1943. Bekanntlich war die jüdische
Gemeinde von Saloniki seit der Vertreibung der Juden aus Spanien
und Portugal im 16. Jahrhundert immer eine der größten, wirtschaftlich
und geistig regsamsten jüdischen Gemeinden in Europa gewesen. Die
Nazis löschten sie aus. Der bundesdeutsche Freikauf für Mertens
wurde daher als Entschädigung für die aus "rassischen Gründen" ermordeten
griechischen Staatsbürger deklariert. Die Bundesregierung wie die
griechische Regierung hatten jeweils ein Interesse an dieser Lösung
des Falls Merten, denn er wußte zu viel
über die Exponenten der deutschen Südosteuropapolitik und über griechische
Nazikollaborateure von 1942/43, die 1959/60 in Regierungsstellungen
saßen. Über den Fall Merten spricht Frau Dr. Spiliotis
am 22. Februar 2002 um 19 Uhr im Griechischen Kulturzentrum.
Die Frage der Reparationen wurde bei der deutsch-griechischen Vereinbarung
von 1960 über Merten ausgeklammert, aber die griechische Seite vermerkte,
daß sie auf ihre Schadenersatzforderungen nicht verzichtet.
Mit dem Zwei-plus-Vier-Abkommen sollte
ausdrücklich ein Friedensvertrag mit Deutschland vermieden werden.
Dennoch ist mit ihm das Londoner Schuldenmoratorium von 1953 hinfällig
geworden. Alle Forderungen Griechenlands sind damit völkerrechtlich
vollauf berechtigt. Seit 1995 verklagten Tausende Griechen die BRD
vor griechischen Gerichten auf Wiedergutmachung und Schmerzensgeld.
Es handelt sich um Klagen von Privatpersonen. Erst diese Klagen,
wie die von Überlebenden und Nachkommen der Massakeropfer von Distomo ,
erreichten über die Medien die deutsche Öffentlichkeit.
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