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junge Welt, 29.06.2000
Von Gabriele Kleiner
Entschädigung
nach Massaker
Zwangsvollstreckung
gegen Bundesbesitz in Griechenland.
Was
immer wieder von seiten der Bundesregierung und einzelner deutscher Medien
als angeblich rechtlich nicht machbar bezeichnet wurde, ist geschehen:
Am vergangenen Montag hat der griechische Anwalt Ioannis
Stamoulis im Namen von 269 Klägern eines
Dorfes in der Nähe von Delphi gegen vier Liegenschaften der Bundesrepublik
die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Betroffen sind das Goethe-
Institut, das Deutsche Archäologische Institut in Athen und die
deutschen Schulen in Athen und Thessaloniki. Am 20. September droht
die öffentliche Zwangsversteigerung, falls Deutschland weiterhin
das Urteil des Obersten Griechischen Gerichtshofes ignoriert, an
die überlebenden Opfer eines der schlimmsten Nazimassaker umgerechnet
56 Millionen DM plus Zinsen "Entschädigung" zu zahlen.
Am 10. Juni 1944,
am selben Tag töteten SS-Truppen nahezu alle Bewohner des französischen
Oradour , wurden 218 Einwohner Distomos
von Angehörigen des 7. Regiments der 4. SS-Polizei-Panzer-Division
auf entsetzliche Weise massakriert. Selbst in einem Ermittlungsverfahren
der Münchner Staatsanwaltschaft 1, das 1972 wegen angeblicher Verjährung
eingestellt wurde, ist davon die Rede, daß
Augen ausgestochen, Brüste abgeschnitten, Menschen an ihren Gedärmen
aufgehängt wurden. Babys wurden aufgeschlitzt, einer Schwangeren
das Embryo aus dem Leib gefetzt, der Toten anschließend in den Arm
gelegt.
1995 brachte Rechtsanwalt
Stamoulis , damals noch Europaabgeordneter und Präfekt von
Böotien , die Distomo- Klage vor
das zuständige Landgericht Livadia . 1997
verurteilte das dortige Kammergericht die Bundesrepublik zu einer
"Entschädigungszahlung" von umgerechnet 56 Millionen Mark. Doch
anstatt Schadensbegrenzung zu betreiben, legte die Bundesregierung,
sich auf ihre angebliche Staatenimmunität berufend, vor dem Areopag,
dem höchsten Gericht Griechenlands, Revision ein.
Am 22. Mai aber
gab es ein böses Erwachen, denn der Oberste Griechische Gerichtshof
erklärte das Urteil von Livadia als rechtskräftig
und erklärte Deutschland vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit
offiziell zum Schuldner. Und auf den wartet, wenn er sich dem Urteil
nicht beugt, überall in der Welt der Gerichtsvollzieher. Doch im
Außenministerium in Berlin berief man sich "auf Beratungsbedarf".
Finanzminister Eichel hielt den Sack verschlossen.
Am 23. Juni schließlich
ging Rechtsanwalt Stamoulis im Namen der
Gerechtigkeit endgültig in die Offensive: Er drohte, auch gegen
die griechische Seite Klage zu führen, sollte der Titel zur Zwangsvollstreckung
nicht spätestens bis zum 26. Juni zugestellt werden. Das Ultimatum
wirkte: Der griechische Konsul in Berlin bestätigte am Montag die
erfolgte Zustellung.
Abed Naumann, kommissarischer Leiter des Goethe- Instituts
in Athen, hofft immer noch, daß man in
Berlin doch noch einen Weg findet, um zu verhindern, " daß
man uns demnächst mit Hilfe der Polizei auf die Straße setzt". Doch
am Abend des 26. Juni hüllte sich das Auswärtige Amt immer noch
in Schweigen. Selbst eine Anfrage des Fernseh- Politmagazins "Fakt"
blieb, trotz angekündigtem Beitrag zum Thema, unbeantwortet.
Im Fall Distomo
hätte es anfangs noch eine politische Lösung geben können, auch
das Zahlungsurteil über 56 Millionen Mark hätte nicht durch die
angefallenen Zinsen auf inzwischen fast 100 Millionen anwachsen
müssen.
Über das Distomo-Urteil
kann es nun keine Diskussion mehr geben. Deutschland muß
auf die eine oder andere Weise zahlen. Nur scheint man in Berlin
vergessen zu haben, daß es allein in Griechenland
mindestens 64 Orte gibt, in denen eingestandenermaßen deutsche Truppen
Massaker verübten.
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