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junge Welt, 29.06.2000

Von Gabriele Kleiner

Entschädigung nach Massaker

Zwangsvollstreckung gegen Bundesbesitz in Griechenland.

Was immer wieder von seiten der Bundesregierung und einzelner deutscher Medien als angeblich rechtlich nicht machbar bezeichnet wurde, ist geschehen: Am vergangenen Montag hat der griechische Anwalt Ioannis Stamoulis im Namen von 269 Klägern eines Dorfes in der Nähe von Delphi gegen vier Liegenschaften der Bundesrepublik die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Betroffen sind das Goethe- Institut, das Deutsche Archäologische Institut in Athen und die deutschen Schulen in Athen und Thessaloniki. Am 20. September droht die öffentliche Zwangsversteigerung, falls Deutschland weiterhin das Urteil des Obersten Griechischen Gerichtshofes ignoriert, an die überlebenden Opfer eines der schlimmsten Nazimassaker umgerechnet 56 Millionen DM plus Zinsen "Entschädigung" zu zahlen.

Am 10. Juni 1944, am selben Tag töteten SS-Truppen nahezu alle Bewohner des französischen Oradour , wurden 218 Einwohner Distomos von Angehörigen des 7. Regiments der 4. SS-Polizei-Panzer-Division auf entsetzliche Weise massakriert. Selbst in einem Ermittlungsverfahren der Münchner Staatsanwaltschaft 1, das 1972 wegen angeblicher Verjährung eingestellt wurde, ist davon die Rede, daß Augen ausgestochen, Brüste abgeschnitten, Menschen an ihren Gedärmen aufgehängt wurden. Babys wurden aufgeschlitzt, einer Schwangeren das Embryo aus dem Leib gefetzt, der Toten anschließend in den Arm gelegt.

1995 brachte Rechtsanwalt Stamoulis , damals noch Europaabgeordneter und Präfekt von Böotien , die Distomo- Klage vor das zuständige Landgericht Livadia . 1997 verurteilte das dortige Kammergericht die Bundesrepublik zu einer "Entschädigungszahlung" von umgerechnet 56 Millionen Mark. Doch anstatt Schadensbegrenzung zu betreiben, legte die Bundesregierung, sich auf ihre angebliche Staatenimmunität berufend, vor dem Areopag, dem höchsten Gericht Griechenlands, Revision ein.

Am 22. Mai aber gab es ein böses Erwachen, denn der Oberste Griechische Gerichtshof erklärte das Urteil von Livadia als rechtskräftig und erklärte Deutschland vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit offiziell zum Schuldner. Und auf den wartet, wenn er sich dem Urteil nicht beugt, überall in der Welt der Gerichtsvollzieher. Doch im Außenministerium in Berlin berief man sich "auf Beratungsbedarf". Finanzminister Eichel hielt den Sack verschlossen.

Am 23. Juni schließlich ging Rechtsanwalt Stamoulis im Namen der Gerechtigkeit endgültig in die Offensive: Er drohte, auch gegen die griechische Seite Klage zu führen, sollte der Titel zur Zwangsvollstreckung nicht spätestens bis zum 26. Juni zugestellt werden. Das Ultimatum wirkte: Der griechische Konsul in Berlin bestätigte am Montag die erfolgte Zustellung.

Abed Naumann, kommissarischer Leiter des Goethe- Instituts in Athen, hofft immer noch, daß man in Berlin doch noch einen Weg findet, um zu verhindern, " daß man uns demnächst mit Hilfe der Polizei auf die Straße setzt". Doch am Abend des 26. Juni hüllte sich das Auswärtige Amt immer noch in Schweigen. Selbst eine Anfrage des Fernseh- Politmagazins "Fakt" blieb, trotz angekündigtem Beitrag zum Thema, unbeantwortet.

Im Fall Distomo hätte es anfangs noch eine politische Lösung geben können, auch das Zahlungsurteil über 56 Millionen Mark hätte nicht durch die angefallenen Zinsen auf inzwischen fast 100 Millionen anwachsen müssen.

Über das Distomo-Urteil kann es nun keine Diskussion mehr geben. Deutschland muß auf die eine oder andere Weise zahlen. Nur scheint man in Berlin vergessen zu haben, daß es allein in Griechenland mindestens 64 Orte gibt, in denen eingestandenermaßen deutsche Truppen Massaker verübten.