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junge Welt, 22.02.1999

Kein Geld für Distomo?

BRD-Regierung verweigert griechischen Kriegsopfern Entschädigung

Kanzleramtsminister Bodo Hombach hatte es gedeichselt. Er konnte seinem Chef Gerhard Schröder eine frohe Botschaft überbringen: Alle Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter lassen sich mit nur 2,5 Milliarden Mark aus den Kassen deutscher Unternehmen abgelten, und die Bundesregierung muß keinen Pfennig dazu bezahlen.

Vielleicht benötigt Hombach sein viel gerühmtes Verhandlungsgeschick bald an anderer Stelle. Denn in Bonn stapeln sich unbezahlte Rechnungen für den Raubzug des deutschen Faschismus. So auch aus Griechenland.

Es ist der 10. Juni 1944, als die 2. Kompanie des SS- Polizei-Panzergrenadier-Regiments 7 in der griechischen Provinzhauptstadt Levadia zum Kampf aufbricht. Partisanen sollen die Straße nach Arachova gesperrt haben.Wenige Kilometer vor der Abzweigung zur Ortschaft Distomo erschießen die Soldaten bei der Durchsuchung von Höhlen sechs unbewaffnete Hirten, zwölf weitere werden gefangengenommen. Dann kommt der Befehl, die Hauptstraße zu verlassen und nach Distomo vorzustoßen. Dort war am Vortag eine Gruppe von 30 Partisanen in Richtung Stiri weitergezogen. Bei Stiri kommt es zu einem kurzen Gefecht. Drei SS-Leute werden erschossen, vier weitere erliegen später ihren Verletzungen.

Nach der Rückkehr nach Distomo werden auf dem Marktplatz zunächst die zwölf gefangenen Hirten erschossen. Dann massakriert die SS 218 Einwohner - vom zweimonatigen Säugling bis zum 86jährigen Greis - und brennt die Häuser nieder.

Mehr als ein halbes Jahrhundert später, im Herbst 1997, verurteilt das Kammergericht Levadia die Bundesrepublik zu einer Entschädigungszahlung von 60 Millionen Mark an die überlebenden Angehörigen der Opfer des Massakers. Doch Geld aus Deutschland ging nicht ein in Distomo. Die CDU/CSU-Regierung erklärte lapidar, das Verfahren vor einem ausländischen Gericht sei nicht zulässig. An dieser Haltung hat sich offensichtlich auch unter der Koalition von SPD und Bündnisgrünen nichts geändert.

Dabei hätte Bonn allen Grund, mit Athen über das Thema ernsthaft zu verhandeln. Die Siegermächte hatten die Schadenersatzansprüche Griechenlands im Jahre 1946 auf 7,5 Milliarden US-Dollar beziffert - ohne Beachtung einer 1942 vom Deutschen Reich bei der Bank von Griechenland getätigten Zwangsanleihe zur Deckung der Besatzungskosten.

Der Hamburger Völkerrechtler Norman Paech kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, daß sich "je nach Berechnung der inzwischen aufgelaufenen Zinsen, Reparationsansprüche von 35 bis 70 Milliarden Dollar" ergeben.

Griechenland hatte die Ansprüche schon in den 60er Jahren geltend gemacht. Doch die Bundesregierung verweigerte alle Zahlungen mit dem Argument, erst nach einem Friedensvertrag stünde die Reparationsfrage auf der Tagesordnung. Paech ist der Ansicht, daß der Moskauer Vertrag von 1990, der sogenannte Zwei-Plus-Vier-Vertrag, als friedensvertragliche Regelung anzusehen ist. Damit stünde den Zahlungen eigentlich nichts mehr im Wege.

Im November 1995 wandte sich Griechenland erneut mit einer Verbalnote an die Bundesregierung. Doch was zunächst "zu früh" war, sollte nunmehr "zu spät" sein. Bonn argumentierte: "Nach Ablauf von 50 Jahren seit Kriegsende und Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der internationalen Staatengemeinschaft hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren." Weit gefehlt. "Das Völkerrecht kennt für derartige Tatbestände keine Verjährung", hält Paech dagegen und betont, daß aber Athen seine Ansprüche nicht vehement verfolge.

Die Gründe dafür sieht der Völkerrechtler auch "in der wirtschaftlichen Abhängigkeit Griechenlands". Auf eine Anfrage der PDS antwortete die CDU/ CSU-Regierung: "In diesem Rahmen hat die Bundesrepublik Deutschland zugunsten Griechenlands bedeutsame Nettotransferleistungen erbracht (bilaterale Wirtschafts- und Entwicklungshilfe, Verteidigungshilfe, Materialhilfe, Rüstungssonderhilfe; ferner deutscher Anteil an Leistungen der EG/EU) ."

Für den Völkerrechtler Peach werden da "ganz offensichtlich Sachen miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben". In der Frage der Zwangsanleihe sei der alte Kreditvertrag zu erfüllen, und auf Reparationen habe Griechenland durch nichts erkennbar verzichtet.

Die Weigerung der Bundesrepublik, finanzielle Wiedergutmachung zu leisten, hat in Griechenland zu Tausenden individuellen Klagen auf Entschädigung - wie in Levadia - geführt. Auch vor deutschen Gerichten sind solche Verfahren anhängig. Demnächst wird sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen müssen, ob das deutsche Recht eine Entschädigung für die Opfer des faschistischen Angriffskrieges vorsieht.

Doch das ist weniger eine juristische als eine politische Frage. Im Sommer letzten Jahres trafen sich im griechischen Delphi Wissenschaftler und Politiker zu einer Konferenz, um die Diskussion über die Entschädigungen wieder auf die internationale Tagesordnung zu setzen. Dort beschrieb die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke die Rolle einer möglichen neuen deutschen Regierung: "Sollten SPD und Bündnisgrüne nach den Bundestagswahlen eine Koalition eingehen, so sind die Chancen der Durchsetzung von Entschädigungsforderungen möglicherweise besser als unter einer konservativ-liberalen Regierungskoalition." Da scheint sie sich geirrt zu haben. Und so werden die Bewohner von Distomo auch am 10. Juni, dem 55. Jahrestag des Massakers, bestimmt vergeblich auf den Besuch von Außenminister Fischer und angemessene Entschädigung warten.

Jörg Hilbert