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junge Welt, 22.02.1999
Kein Geld für Distomo?
BRD-Regierung verweigert griechischen Kriegsopfern Entschädigung
Kanzleramtsminister
Bodo Hombach hatte es gedeichselt. Er konnte seinem Chef Gerhard
Schröder eine frohe Botschaft überbringen: Alle Ansprüche ehemaliger
Zwangsarbeiter lassen sich mit nur 2,5 Milliarden Mark aus den Kassen
deutscher Unternehmen abgelten, und die Bundesregierung muß keinen
Pfennig dazu bezahlen.
Vielleicht benötigt
Hombach sein viel gerühmtes Verhandlungsgeschick bald an anderer
Stelle. Denn in Bonn stapeln sich unbezahlte Rechnungen für den
Raubzug des deutschen Faschismus. So auch aus Griechenland.
Es ist der 10.
Juni 1944, als die 2. Kompanie des SS- Polizei-Panzergrenadier-Regiments
7 in der griechischen Provinzhauptstadt Levadia zum Kampf aufbricht.
Partisanen sollen die Straße nach Arachova gesperrt haben.Wenige
Kilometer vor der Abzweigung zur Ortschaft Distomo erschießen die
Soldaten bei der Durchsuchung von Höhlen sechs unbewaffnete Hirten,
zwölf weitere werden gefangengenommen. Dann kommt der Befehl, die
Hauptstraße zu verlassen und nach Distomo vorzustoßen. Dort war
am Vortag eine Gruppe von 30 Partisanen in Richtung Stiri weitergezogen.
Bei Stiri kommt es zu einem kurzen Gefecht. Drei SS-Leute werden
erschossen, vier weitere erliegen später ihren Verletzungen.
Nach der Rückkehr
nach Distomo werden auf dem Marktplatz zunächst die zwölf gefangenen
Hirten erschossen. Dann massakriert die SS 218 Einwohner - vom zweimonatigen
Säugling bis zum 86jährigen Greis - und brennt die Häuser nieder.
Mehr als ein halbes
Jahrhundert später, im Herbst 1997, verurteilt das Kammergericht
Levadia die Bundesrepublik zu einer Entschädigungszahlung von 60
Millionen Mark an die überlebenden Angehörigen der Opfer des Massakers.
Doch Geld aus Deutschland ging nicht ein in Distomo. Die CDU/CSU-Regierung
erklärte lapidar, das Verfahren vor einem ausländischen Gericht
sei nicht zulässig. An dieser Haltung hat sich offensichtlich auch
unter der Koalition von SPD und Bündnisgrünen nichts geändert.
Dabei hätte Bonn
allen Grund, mit Athen über das Thema ernsthaft zu verhandeln. Die
Siegermächte hatten die Schadenersatzansprüche Griechenlands im
Jahre 1946 auf 7,5 Milliarden US-Dollar beziffert - ohne Beachtung
einer 1942 vom Deutschen Reich bei der Bank von Griechenland getätigten
Zwangsanleihe zur Deckung der Besatzungskosten.
Der Hamburger Völkerrechtler
Norman Paech kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, daß sich
"je nach Berechnung der inzwischen aufgelaufenen Zinsen, Reparationsansprüche
von 35 bis 70 Milliarden Dollar" ergeben.
Griechenland hatte
die Ansprüche schon in den 60er Jahren geltend gemacht. Doch die
Bundesregierung verweigerte alle Zahlungen mit dem Argument, erst
nach einem Friedensvertrag stünde die Reparationsfrage auf der Tagesordnung.
Paech ist der Ansicht, daß der Moskauer Vertrag von 1990, der sogenannte
Zwei-Plus-Vier-Vertrag, als friedensvertragliche Regelung anzusehen
ist. Damit stünde den Zahlungen eigentlich nichts mehr im Wege.
Im November 1995
wandte sich Griechenland erneut mit einer Verbalnote an die Bundesregierung.
Doch was zunächst "zu früh" war, sollte nunmehr "zu spät" sein.
Bonn argumentierte: "Nach Ablauf von 50 Jahren seit Kriegsende und
Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit
der Bundesrepublik Deutschland mit der internationalen Staatengemeinschaft
hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren." Weit gefehlt.
"Das Völkerrecht kennt für derartige Tatbestände keine Verjährung",
hält Paech dagegen und betont, daß aber Athen seine Ansprüche nicht
vehement verfolge.
Die Gründe dafür
sieht der Völkerrechtler auch "in der wirtschaftlichen Abhängigkeit
Griechenlands". Auf eine Anfrage der PDS antwortete die CDU/ CSU-Regierung:
"In diesem Rahmen hat die Bundesrepublik Deutschland zugunsten Griechenlands
bedeutsame Nettotransferleistungen erbracht (bilaterale Wirtschafts-
und Entwicklungshilfe, Verteidigungshilfe, Materialhilfe, Rüstungssonderhilfe;
ferner deutscher Anteil an Leistungen der EG/EU) ."
Für den Völkerrechtler
Peach werden da "ganz offensichtlich Sachen miteinander vermischt,
die nichts miteinander zu tun haben". In der Frage der Zwangsanleihe
sei der alte Kreditvertrag zu erfüllen, und auf Reparationen habe
Griechenland durch nichts erkennbar verzichtet.
Die Weigerung der
Bundesrepublik, finanzielle Wiedergutmachung zu leisten, hat in
Griechenland zu Tausenden individuellen Klagen auf Entschädigung
- wie in Levadia - geführt. Auch vor deutschen Gerichten sind solche
Verfahren anhängig. Demnächst wird sich der Bundesgerichtshof mit
der Frage beschäftigen müssen, ob das deutsche Recht eine Entschädigung
für die Opfer des faschistischen Angriffskrieges vorsieht.
Doch das ist weniger
eine juristische als eine politische Frage. Im Sommer letzten Jahres
trafen sich im griechischen Delphi Wissenschaftler und Politiker
zu einer Konferenz, um die Diskussion über die Entschädigungen wieder
auf die internationale Tagesordnung zu setzen. Dort beschrieb die
PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke die Rolle einer möglichen
neuen deutschen Regierung: "Sollten SPD und Bündnisgrüne nach den
Bundestagswahlen eine Koalition eingehen, so sind die Chancen der
Durchsetzung von Entschädigungsforderungen möglicherweise besser
als unter einer konservativ-liberalen Regierungskoalition." Da scheint
sie sich geirrt zu haben. Und so werden die Bewohner von Distomo
auch am 10. Juni, dem 55. Jahrestag des Massakers, bestimmt vergeblich
auf den Besuch von Außenminister Fischer und angemessene Entschädigung
warten.
Jörg Hilbert
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