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Jungle World Nr.
08/2002 vom 13.02.2002
Damianos
Vassiliadis
"Es geht um das
Recht des Stärkeren"
In
den Jahren 1941 bis 1944 hat die deutsche Besatzungsmacht in Griechenland
schwere Kriegsverbrechen begangen. Doch bislang hat jede deutsche
Regierung eine Entschädigung verweigert. Seit langem verlangen die
Nachkommen der Opfer daher, deutsche Liegenschaften in Griechenland
zu pfänden.
Demnächst
soll nun das oberste griechische Gericht endgültig über diese Forderungen
entscheiden.
Damianos Vassiliadis
ist der Sprecher des griechischen Nationalkomitees für die Entschädigung.
Mit ihm sprach Kerstin Eschrich.
Die
deutsche Regierung hat nach 60 Jahren damit begonnen, die ehemaligen
Zwangsarbeiter zu entschädigen. Sie weigert sich aber bis heute,
die Forderungen der griechischen Opfer der deutschen Besatzung anzuerkennen.
Auch
bei den ehemaligen Zwangsarbeitern wollte Deutschland nicht zahlen.
Erst als die USA Druck ausübten, konnte die deutsche Regierung nicht
mehr sagen, wir müssen in die Zukunft schauen. Aber Griechenland
ist ein kleines Land, und es geht hier nur um das Recht des Stärkeren.
Die
deutsche Regierung behauptet, dass 50 Jahre nach Kriegsende und
nach so vielen Jahren vertauensvoller internationaler Zusammenarbeit
mit dem Nato- und EU-Partner Griechenland die Entschädigung ihre
Berechtigung verloren habe. Die griechische Regierung könne daher
nicht erwarten, dass die Bundesregierung in Gespräche über dieses
Thema eintrete. Die deutsche Regierung verlangt von uns, dass die
Zusammenarbeit zukunftsorientiert sein müsse. Was bedeutet, wir
sollen die Vergangenheit vergessen.
Warum
wurde Deutschland nicht gleich nach dem Krieg zu Reparationszahlungen
an Griechenland verpflichtet?
Weil
Griechenland nach dem Bürgerkrieg von 1946 bis 1949 Nachsicht mit
Deutschland gezeigt hat. 1953 wurde im Londoner Schuldenabkommen
vereinbart, die Rückzahlung der Verbindlichkeiten bis zum Abschluss
eines Friedensvertrages zurückzustellen. Griechenland hat Deutschland
demnach einen Aufschub, eine Stundung gewährt. Aber diese Geduld
und diese Hochherzigkeit der Griechen wurden von den Deutschen missverstanden.
Alle anderen Länder, die zusammen mit Deutschland Griechenland besetzt
haben, die Italiener und die Bulgaren, sind inzwischen ihren Verpflichtungen
nachgekommen und haben gezahlt. Wenn wir damals gesagt hätten, ihr
zahlt jetzt sofort, gäbe es unter Umständen den heutigen Wohlstand in Deutschland
nicht.
Um
welche Beträge handelt es sich denn?
Da
sind die Restschulden aus Entschädigungsverpflichtungen aus dem
Ersten Weltkrieg in Höhe von fast 40 Millionen Dollar. Außerdem
Schulden Deutschlands aus dem bilateralen Handel zwischen den beiden
Weltkriegen, in Höhe von 523 Millionen Dollar. Dazu kommen Reparationsforderungen
nach Berechnungen der Pariser Konferenz von 1946 in Höhe von über
7,1 Milliarden Dollar als Entschädigung für die Beschlagnahme von
Privat- und Staatseigentum, für Zerstörungen und Plünderungen. Außerdem
die Ansprüche aus einer Zwangsanleihe von 3,5 Milliarden Dollar,
die der Bank von Griechenland 1942 aufgenötigt wurde. Damit wurden
sowohl die Verpflegung der Besatzer als auch die Kosten für das
Afrika-Korps unter General Rommel finanziert. Unter Einbeziehung
eines Minimalzinssatzes von drei Prozent, sind das heute 13 Milliarden
Dollar. Und zum Schluss gibt es noch die Ansprüche Griechenlands
auf die Rückgabe der gestohlenen antiken Schätze.
Sie
erwarten von Deutschland eine vollen Ausgleich
dieser Forderungen?
Selbstverständlich.
So ist die Zwangsanleihe ein Vertrag, der vom Naziregime unterschrieben
wurde. Und Deutschland als Rechtsnachfolger muss natürlich für diese
Summen aufkommen. Aber das sind nur die materiellen Schäden. Was
Griechenland an Menschenleben verloren hat, ist nicht aufzurechenen.
130 000 Bürger wurden in den dreieinhalb Jahren deutscher Besatzung
getötet, 100 000 in Konzentrationslagern ermordet, darunter fast
alle Juden des Landes. 600 000 Griechen starben an Hunger und Kälte,
weil die Besatzer Lebensmittel und Brennstoffe beschlagnahmt hatten.
Die
deutscher Regierung behauptet allerdings,
dass 1960 bereits 115 Millionen Mark an Entschädigung gezahlt worden
seien.
Die
geringe Entschädigung, die damals geleistete wurde, war, wie schon
der Vertragstext besagt, ausdrücklich den Opfern politischer, religiöser
und rassischer Verfolgung vorbehalten. Die Frage der Reparation
von Kriegsschäden blieb bei diesem bilateralen Vertrag völlig ausgeklammert.
Allerdings wurde ausdrücklich in der Vereinbarung festgehalten,
dass Griechenland auf die Schadensersatzforderungen nicht verzichtet.
Diese Klausel hatte der damalige Botschafter Alexandris ausgehandelt,
der dann von seinem Amt zurücktrat, weil er mit einigen Passagen
nicht einverstanden war.
Aber
die griechische Regierung hat den Vertrag akzeptiert
...
Die
Regierung in Athen wurde unter Druck gesetzt. Deutschland war inzwischen
wieder stark geworden. Griechenland hatte gerade den Bürgerkrieg
hinter sich und war abhängig von den Großmächten. Diese übten Druck
auf Griechenland aus. Die Bundesrepublik spielte inzwischen in der
Nato an der Seite der Amerikaner eine wichtige Rolle. Daher wurde
sie aufgewertet und anders behandelt.
Welche
Schritte wurden unternommen, um dennoch das Geld von der deutschen
Regierung zu erhalten?
Seit
1995 haben tausende Griechen vor griechischen Gerichten die Bundesrepublik
auf Entschädigung verklagt. In einem Fall geht es um das Massaker
an der Zivilbevölkerung in Distomo. Weil griechische Partisanen
eine SS-Einheit überfielen und acht Personen erschossen, ermordete
die SS-Polizei-Division auf unglaublich grausame Weise die Bewohner
von Distomo und steckte das Dorf in Brand.
Das
Gericht von Livadia entschied 1997, dass Deutschland 55 Millionen
Mark an die Nachfahren der Opfer zahlen sollte. Deutschland nannte
diese Entscheidung völkerrechtswidrig und weigerte sich weiterhin
zu zahlen. Daraufhin drohte der Anwalt der griechischen Kläger,
Jannis Stamoulis, deutschen Besitz in Griechenland, so das Goethe-Institut
und die archäologische Schule von Athen, zu beschlagnahmen und zu
versteigern.
Wie
hat die deutsche Regierung reagiert?
Sie
legte vor dem Aeropag, dem obersten Gericht in Griechenland, Einspruch
gegen das Urteil ein. Deutschland behauptete, dass für das Massaker,
das in Distomo verübt wurde, das Prinzip der Exterritorialität gelte,
d.h., es bestehe eine Immunität des deutschen Staates gegenüber
der griechischen Justiz. Der Aeropag lehnte den Einspruch im Jahr
2000 mit der gleichen Begründung ab, mit der die deutsche Regierung
1999 den Einfall in Jugoslawien gerechtfertigt hatte. Bei Kriegsverbrechen
und bei Verbrechen gegen die Menschheit, wie bei den Vergeltungsmaßnahmen
in Distomo, können sich Staaten nicht auf ihre Immunität berufen.
Die Menschenrechte seien höher zu bewerten als das zwischenstaatliche
Völkerrecht.
Der
griechische Justizminister sieht das anscheinend anders. Michalis
Stathopoulos hat sich vor wenigen Monaten geweigert, die Beschlagnahme
des deutschen Besitzes zu akzeptieren.
Deutschland
hat Druck auf die griechische Regierung ausgeübt, daher ist sie
zurückgewichen. Der Anwalt der griechischen Kläger und der griechische
Nationalrat haben sich aber erneut an den Aeropag gewandt. Dieser
wird am 17. April nun endgültig über die Frage der Staatenimmunität
entscheiden. Wenn die Entscheidung zu Gunsten der deutschen Regierung
ausfällt, hört unser Kampf aber nicht auf. Wir gehen vor internationale
Gerichte, vor den europäischen Gerichtshof in Den Haag und vor das
europäische Gericht in Strasbourg. Wir können nicht in die Zukunft
blicken, ohne die Vergangenheit bewältigt zu haben.
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