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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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Genugtuung für die Opfer des Massakers von Distomo?
Hoch schlagen die
Wogen der Bestürzung über das Erstarken des Rechtsextremismus in
der BRD im Sommerloch. Die Presse, die Wirtschaftsvertreter-Innen,
die GewerkschaftsfunktionärInnen, die PolitikerInnen aller Couleur
- sie übertreffen sich gegenseitig in Kampfansagen an rassistisches
und faschistisches Gedankengut und rechte Gewalt. Je lautstärker
sie dabei auf den Dreck vor den Türen anderer zeigen, desto mehr
versuchen sie gleichzeitig, den Dreck vor der eigenen Tür unter
den Teppich des Schweigens zu kehren. Die Auszahlung der Entschädigungen
an die ehemaligen ZwangsarbeiterInnen kann nicht beginnen, die Wirtschaft
hat gerade erst die Hälfte ihres Beitrages zusammen - genauso viel
wie schon vor vier Monaten. Der Stiftungsrat streitet sich noch
über die Besetzungen in seiner Spitze, klar scheint bisher nur,
dass die Opfer dort nicht vertreten sein werden.
Ein anderes Beispiel,
das zeigt, mit welcher Unmenschlichkeit der deutsche Staat auch
heute noch gegenüber den Opfern des Faschismus auftritt, ist der
Prozess von Überlebenden und Nachfahren von Opfern eines Massakers
der deutschen Besatzer im Jahre 1944 in Griechenland gegen die BRD
um Entschädigung. Distomo, eine Bergbaugemeinde in der Nähe von
Delphi, wurde am 10. Juni 1944 von Angehörigen des 7. Regiments
der 4. SS-Polizei-Panzer-Division geplündert und verwüstet. 218
Einwohner, in der Mehrzahl Frauen und Kinder, wurden auf bestialische
Art ermordet. In einem Ermittlungsverfahren der Münchner Staatsanwaltschaft
1, das 1972 wegen angeblicher Verjährung eingestellt wurde, ist
davon die Rede, dass Augen ausgestochen, Brüste abgeschnitten, Menschen
an ihren Gedärmen aufgehängt wurden. Babys wurden aufgeschlitzt,
einer Schwangeren das Embryo aus dem Leib gefetzt, der Toten anschließend
in den Arm gelegt.
1995 brachte der
griechische Rechtsanwalt Ioannis Stamoulis, damals noch Europaabgeordneter
und Präfekt von Böotien, eine Klage von 269 Überlebenden und Nachfahren
der Opfer des Massakers von Distomo vor das zuständige Landgericht
Livadia. 1997 wurde die Bundesrepublik zu einer Entschädigungszahlung
von umgerechnet 56 Millionen Mark verurteilt. Doch anstatt Schadensbegrenzung
zu betreiben, legte die Bundesregierung, sich auf ihre Staatenimmunität
berufend, vor dem Areopag, dem höchsten Gerichts Griechenlands,
Revision ein.
Am 22. Mai diesen
Jahres gab es ein böses Erwachen, denn der Oberste Griechische Gerichtshof
erklärte das Urteil von Livadia als rechtskräftig und erklärte die
BRD vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit offiziell zum
Schuldner. Trotzdem weigerte die Bundesregierung sich mit der Berufung
"auf Beratungsbedarf" zu zahlen. Am 23. Juni schließlich
ging Rechtsanwalt Stamoulis endgültig in die Offensive: Er drohte,
auch gegen die griechische Seite Klage zu führen, sollte der Titel
zur Zwangsvollstreckung nicht spätestens bis zum 26. Juni zugestellt
werden. Das Ultimatum wirkte: Der griechische Konsul in Berlin bestätigte
am 26. fristgemäß die erfolgte Zustellung.
Am 11. Juli schließlich
verschaffte sich eine Gerichtsvollzieherin unter Polizeischutz Zugang
zu Goethe-Institut in Athen, um den Wert für eine mögliche öffentliche
Versteigerung zu schätzen, zwei Tage später das Deutsche Archäologische
Institut und die deutsche Schule in Athen. Sollte sich die BRD weiterhin
weigern zu zahlen, drohte am 20. September die öffentliche Versteigerung
von Besitztümern der Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches.
Lange Zeit sah
alles danach aus, dass es zu einer Zwangsversteigerung kommen würde.
Der deutsche Botschafter in Athen legte gegen die Einleitung der
Vollstreckungsmaßnahmen offiziellen Protest beim griechischen Außenministerium
ein. Die griechische Botschaft in Berlin konnte sich über eine geharnischte
Protestnote aus dem Hause Fischer freuen. Abgesehen von formalen
Ausflüchten für die Blockadehaltung in Berlin - das Vorgehen Griechenlands
sei ein Verstoß gegen Völkerrecht - wurden unverhohlene Drohungen
in Richtung Athen geschickt, das Vorgehen der griechischen Behörden
könne eine "Belastung der seit langem guten deutsch-griechischen
Beziehungen" bewirken. Vor allem sehe die Bundesregierung die
"universellen Grundsätze der Staatenimmunität" verletzt.
Nach diesen Grundsätzen könne kein Staat durch ein Gericht eines
anderen Staates verurteilt werden, so das Auswärtige Amt. Dabei
übersieht die Bundesregierung jedoch, wie der Hamburger Völkerrechtler
Prof. Dr. Norman Paech gegenüber junge welt (15.7.) sagte, das dies
nur für "normales" Regierungshandeln gelte. Und weiter:
"Doch, und dieses hat auch eine Parallele in dem Fall Pinochet
gehabt, gehören solche Kriegsverbrechen, wie sie von deutschen Truppen
in Griechenland begangen worden sind, nicht zum normalen Regierungsverhalten
einer Regierung. Die Taten, die dem Verfahren zugrunde liegen, sind
außerhalb jeglicher 'normalen' Regierungsverantwortlichkeit anzusiedeln.
Dieses sind schwere Kriegsverbrechen gewesen."
Wie die Nachrichtenagentur
AFP am 20.9. meldete, kippte der griechische Richter Theodores Kanelopoulus
den Beschluss des höchsten griechischen Gerichts, nachdem die griechische
Regierung vor den deutschen Drohungen eingeknickt war. Begründung:
Eine Fortsetzung der Verfahren zur Beschlagnahme gefährden die internationalen
Beziehungen Griechenlands. So viel zur richterlichen Unabhängigkeit!
Bis zum Oktober 2001 sind die Zwangspfändungen deutscher Einrichtungen
erst einmal ausgesetzt. Am 2. Oktober des kommenden Jahres soll
nun darüber entschieden werden, ob die Maßnahmen rechtens sind oder
nicht. Ob es dem Anwalt der Opfer bis dahin gelingt, eine Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofes zu erreichen, muss abgewartet werden.
Dabei waren es
bei weitem nicht die einzigen Kriegsverbrechen, die von deutschen
Besatzern während der Besetzung Griechenland zwischen 1941 und 1944
an der griechischen Bevölkerung begangen wurden. Unter dem Vorwand
der Partisanenbekämpfung wurden Hunderte Dörfer und Kleinstädte
geplündert, verwüstet und häufig alle Einwohner jeden Alters und
Geschlechts umgebracht. Schätzungsweise 90000 Griechen wurden Opfer
von Geiselmorden und anderen "Strafaktionen". Fast 58000
Juden wurden umgebracht. Die Gesamtverluste betrugen etwa 7,2 Prozent
der Vorkriegsbevölkerung.
Doch anstatt die
Verbrechen des Deutschen Reiches offen zuzugeben und Ersatz für
den Schaden zu leisten, zog sich die Rechtsnachfolgerin, die BRD,
bis 1990 auf die offizielle Position zurück, etwaige Schadensersatzforderungen
müssten bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zurückgestellt
werden. Auch wenn diese Argumentation einer juristischen Überprüfung
nicht standgehalten hat - was auch in verschiedenen Anhörungen im
Deutschen Bundestag geäußert wurde -, da sich der Aufschub nach
dem Londoner Schuldenübereinkommen von 1953 nur auf Reparationszahlungen
bezog, sah sich die Bundesregierung nicht genötigt, ihre Handlungsweise
zu verändern. Stattdessen wurde nach 1990 - bei dem 2+4-Vertrag
vom September 1990 handelt es sich formal um einen Friedensvertrag
- behauptet, die Frist für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen
wäre längst abgelaufen. Damit wird den Opfern des faschistischen
Terrors ein zweites Mal vom deutschen Staat ein Schlag ins Gesicht
versetzt. So kann letztendlich nur gehofft werden, dass möglichst
viele Opfer vor die Gerichte ziehen, um nicht nur Entschädigung
für erlittenes Unrecht zu erhalten, sondern auch um dafür zu sorgen,
dass der deutsche Staat ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende endlich
für seine Verbrechen an den Menschen bezahlen müsste - und wenn
es nur in finanzieller Art und Weise wäre.
Alexis Sorbas
http://www.rewi.hu-berlin.de/stud/akj/zeitung/00-3/distomo.html
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