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Athener Gericht weist Anspruch von NS-Opfern ab

Forderung gegen die Bundesrepublik Deutschland soll der Staatenimmunität entgegenstehen

Von Gerd Höhler und Matthias Arning

Griechische NS-Opfer und ihre Angehörigen können im eigenen Land keine Entschädigungsansprüche gegen die Bundes- republik vor Gericht erheben. Dies hat jetzt ein Athener Gericht entschieden. Das Urteil sorgte in Berlin für Erleichterung.

ATHEN / FRANKFURT A. M., 18. September. Das jahrelange juristische Gerangel um die Entschädigungsansprüche der Hinterbliebenen griechischer NS-Opfer ist vorerst beendet. Am Dienstagabend entschied das Oberste Sondergericht in Athen, dass griechische Staatsbürger vor den Gerichten ihres Landes solche Forderungen nicht durchsetzen können. Die obersten Richter schlossen sich damit der Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland an. Berlin hatte sich auf die so genannte Staatenimmunität berufen, die Klagen von Privatpersonen gegen ausländische Staaten nicht zulässt.
Anlass der Auseinandersetzung war ein 1997 ergangenes Urteil des Landgerichts der Kreisstadt Livadia , das den Opfern und Hinterbliebenen eines 1944 in dem mittelgriechischen Dorf Distomon von der SS verübten Massakers Entschädigungszahlungen in Höhe von 29 Millionen Euro zugesprochen hatte. Mit der Entscheidung des Obersten Sondergerichts werden nun auch rund weitere 65 000 Klagen auf Entschädigungszahlungen gegenstandslos, die vor griechischen Gerichten gegen die Bundesrepublik anhängig sind.
Nach griechischen Angaben wurden während der dreieinhalbjährigen deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg 130 000 Zivilisten exekutiert und 70 000 griechische Juden von den Nationalsozialisten in die Vernichtungslager verschleppt. 300 000 Menschen verhungerten oder erfroren im Winter 1941/42, weil die deutschen Besatzer Nahrungsmittel und Brennstoffe beschlagnahmt hatten. Beim Abzug der Deutschen waren 50 Prozent der Industrie sowie 75 Prozent des Straßen- und Schienennetzes zerstört.
1960 zahlte die Bundesregierung den Griechen Reparationen in Höhe von 115 Millionen Mark. Damit sollen alle Ansprüche abgegolten sein.
Der griechische Opferanwalt Ioannis Stamoulis , der die Hinterbliebenen der Opfer von Distomon vertritt, beziffert die Reparationsforderungen aus der Besatzungszeit dagegen auf insgesamt rund 100 Milliarden Euro. Stamoulis will sich auch nach dem jüngsten Richterspruch nicht geschlagen geben und europäische Gerichte anrufen. Einer solchen Klage räumen unabhängige Juristen nur geringe Chancen ein.
Berlin reagierte mit Erleichterung auf das Athener Urteil, da das Gericht den von der Bundesregierung immer wieder vorgebrachten Grundsatz der Staatenimmunität, der "Eingriffe in hoheitliche Bereiche" verbiete, in diesem Zusammenhang anerkannt habe. Daher wertete man den Spruch des Sondergerichts dem Vernehmen nach als "ein klares Signal" für die jahrelange Kontroverse um die Entschädigungsansprüche von Privatpersonen. Im nächsten Bundestag dürften die Fragen humanitärer Hilfe auf der Tagesordnung stehen.


Frankfurter Rundschau 19.9.02