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Athener Gericht
weist Anspruch von NS-Opfern ab
Forderung gegen
die Bundesrepublik Deutschland soll der Staatenimmunität entgegenstehen
Von
Gerd Höhler und Matthias Arning
Griechische
NS-Opfer und ihre Angehörigen können im eigenen Land keine Entschädigungsansprüche
gegen die Bundes- republik vor Gericht
erheben. Dies hat jetzt ein Athener Gericht entschieden. Das Urteil
sorgte in Berlin für Erleichterung.
ATHEN / FRANKFURT
A. M., 18. September. Das jahrelange juristische Gerangel um die
Entschädigungsansprüche der Hinterbliebenen griechischer NS-Opfer
ist vorerst beendet. Am Dienstagabend entschied das Oberste Sondergericht
in Athen, dass griechische Staatsbürger vor den Gerichten ihres
Landes solche Forderungen nicht durchsetzen können. Die obersten
Richter schlossen sich damit der Rechtsauffassung der Bundesrepublik
Deutschland an. Berlin hatte sich auf die so genannte Staatenimmunität
berufen, die Klagen von Privatpersonen gegen ausländische Staaten
nicht zulässt.
Anlass der Auseinandersetzung war ein 1997 ergangenes Urteil des
Landgerichts der Kreisstadt Livadia , das
den Opfern und Hinterbliebenen eines 1944 in dem mittelgriechischen
Dorf Distomon von der SS verübten Massakers
Entschädigungszahlungen in Höhe von 29 Millionen Euro zugesprochen
hatte. Mit der Entscheidung des Obersten Sondergerichts werden nun
auch rund weitere 65 000 Klagen auf Entschädigungszahlungen gegenstandslos,
die vor griechischen Gerichten gegen die Bundesrepublik anhängig
sind.
Nach griechischen Angaben wurden während der dreieinhalbjährigen
deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg 130 000 Zivilisten exekutiert
und 70 000 griechische Juden von den Nationalsozialisten in die
Vernichtungslager verschleppt. 300 000 Menschen verhungerten oder
erfroren im Winter 1941/42, weil die deutschen Besatzer Nahrungsmittel
und Brennstoffe beschlagnahmt hatten. Beim Abzug der Deutschen waren
50 Prozent der Industrie sowie 75 Prozent des Straßen- und Schienennetzes
zerstört.
1960 zahlte die Bundesregierung den Griechen Reparationen in Höhe
von 115 Millionen Mark. Damit sollen alle Ansprüche abgegolten sein.
Der griechische Opferanwalt Ioannis Stamoulis , der die Hinterbliebenen der Opfer von Distomon vertritt, beziffert die Reparationsforderungen aus
der Besatzungszeit dagegen auf insgesamt rund 100 Milliarden Euro.
Stamoulis will sich auch nach dem jüngsten Richterspruch nicht
geschlagen geben und europäische Gerichte anrufen. Einer solchen
Klage räumen unabhängige Juristen nur geringe Chancen ein.
Berlin reagierte mit Erleichterung auf das Athener Urteil, da das
Gericht den von der Bundesregierung immer wieder vorgebrachten Grundsatz
der Staatenimmunität, der "Eingriffe in hoheitliche Bereiche"
verbiete, in diesem Zusammenhang anerkannt habe. Daher wertete man
den Spruch des Sondergerichts dem Vernehmen nach als "ein klares
Signal" für die jahrelange Kontroverse um die Entschädigungsansprüche
von Privatpersonen. Im nächsten Bundestag dürften die Fragen humanitärer
Hilfe auf der Tagesordnung stehen.
Frankfurter Rundschau 19.9.02
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