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Am Ende

Frankfurter Rundschau, 04.03.2006

     Die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik ist zu Ende. Den Schlusspunkt setzte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Individuelle Ansprüche griechischer Überlebender eines von der SS angerichteten Massakers lassen sich nicht mit dem Völkerrecht nach der Haager Landkriegsordnung vereinbaren, bestärken die Karlsruher Richter Auffassungen früherer Instanzen in diesem Zusammenhang.

     Sie bringen damit - zumindest juristisch - eine Diskussion zum Abschluss, die in den Jahrzehnten nach Ende des Zweiten Weltkriegs immer wieder, wenngleich mit kontroversen Akzenten, zur Selbstvergewisserung der Republik gehörte. Fortan lassen sich weitere Entschädigungsansprüche wohl kaum mehr erwarten. Am Ende dieses Jahres dürften die Zahlungen aus dem Zwangsarbeiter-Fonds abgeschlossen sein. Dann ist auch das Kapitel der so genannten Wiedergutmachungspolitik beendet.

     Und doch bleiben schwerwiegende Fragen. Zum Völkerrecht der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Zur Entschädigungspraxis der Bundesrepublik. Und zum Umgang mit den Opfern. Denn jenseits der juristischen Auseinandersetzung ist es ungleich schwieriger, Opfern zu erklären, wo völkerrechtlich legitimierte Kriegshandlungen enden und Gewaltaktionen gegen Unschuldige anfangen.

     Allesamt Fragen, die weit über das 20. Jahrhundert hinausreichen. Sie gehören zur Erbschaft dieser längsten Zeit der Gewalt.

Matthias Arning