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Entschädigungsfrage: Schlägt Pendel zugunsten der deutschen Seite aus?

Bei der Sitzung des Höchsten Sondergerichtes (AED) am Mittwoch abend vertrat der Richter des Staatsrates, Athanassios Rantos , die Auffassung, daß der deutsche Staat hinsichtlich der, von griechischen Bürgern vorgebrachten Entschädigungsforderungen Staatenimmunität genieße. Sollte das AED sich der Ansicht von Rontos anschließen, würde dies bedeuten, daß etwa 65.000 anhängige Verfahren von griechischen Bürgern auf Entschädigung gegenstandslos würden. Nicht davon betroffen ist aber, die Klage der Opfer des Distomo-Massakers (1943), da hier ein unwiderrufliches Urteil vorliegt. Nach Anhörung der Argumente der Rechtsvertreter der Streitparteien am Mittwoch behielt sich das Gericht einen Urteilsspruch vor. Es muß darüber befinden, ob griechische Gerichte zuständig sind, um über Entschädigungs-forderungen zu urteilen oder nicht.

Ursache für das Verfahren beim AED war die Forderung des Ersten Senats des Areopags unter dem Areopag-Präsidenten Stefanos Matthias, der Aufklärung darüber verlangte, ob es eine übliche und allgemein akzeptierte Regelung des Internationalen Rechts gibt, die die Staatenimmunität im Falle von Entschädigungsforderungen für rechtswidrige Handlungen vorsieht.

In der Eingabe von Athanassios Rantos heißt es, daß der deutsche Staat das Recht der Staatenimmunität genieße; kriegerische Handlungen seien davon nicht ausgenommen.

Richter Rantos beruft sich in seiner Eingabe auf zwei jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sollte der AED zur selben Auffassung kommen, bleibt der Klägerseite noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof oder eine außergerichtliche Regelung. Diese favorisiert die griechische Regierung, wird aber von der deutschen Seite abgelehnt.

Am Montag nahm der Nationale Rat für Entschädigungsansprüche an Deutschland zur bevorstehenden Gerichtsverhandlung Stellung. Präsent waren dabei u.a . auch Vertreter des Netzes der Märtyrerstädte. Die Redner sprachen in ihren Ausführungen von einem Rechtsputsch, da der Areopag-Präsident Stefanos Matthias ihrer Ansicht nach ein Urteil des Areopag-Plenums mißachtet habe. Darin wird den Opfern des Distomo-Massakers Recht gegeben und auch das Urteil des Landgerichtes Livadia von 1997 bestätigt. Das Livadia-Urteil gestand den Distomo-Opfern eine Entschädigung in Höhe von 11 Mrd. Dr. zu. In einem anderen Fall urteilte der Erste Senat - ebenfalls unter Stefanos Matthias - jedoch, daß nicht zweifelsfrei feststehe, ob griechische Gerichte für Entschädigungsforderungen seien; die unterschiedlichen Auffassungen von Areopagsplenum und Erstem Senat nahm Matthias zum Anlaß , das Höchste Sondergericht anzurufen.

Die Redner auf der Pressekonferenz verwiesen ihrerseits darauf, daß sich die deutschen Gerichte für Klagen griechischer Bürger hinsichtlich von Entschädigungsansprüchen, die aus dem Zweiten Weltkrieg resultieren, für nicht zuständig erklärten. Das Vorstandsmitglied des Nationalen Rates für Entschädigungsforderungen an Deutschland, Manolis Glezos , stellte denn auch die rhetorische Frage: "Wohin sollten sich also griechische Bürger wenden? An Gerichte in Bangladesch"? Ex-Minister Alexandros Mangakis vermutete einen "Basar hinter den Kulissen": "Die Tatsache, daß die Angelegenheit an das Höchste Sondergericht weitergeleitet wurde, deutet darauf hin, daß die Absicht vorliegt, eine juristische Sackgasse zu schaffen!"

Bei einer Veranstaltung an der Wirtschaftsuniversität am Dienstag kündigte unterdessen Manolis Glezos einen Kongreß vom 31. Oktober bis zum 2. November an. Er soll sich mit folgenden Einheiten auseinandersetzen: Schulden aus dem Ersten Weltkrieg; aus der Zwischenkriegszeit; aus dem Zweiten Weltkrieg und der Besatzung; Völkermord am griechischen Volk; nationale Zersplitterung; Schulden Deutschlands; Geschichte der Entschädigungsforderungen; Verträge zwischen den Bündnispartnern und Griechenland seit 1945 und Entschädigungen: Forderung oder Recht? (AZ)

Athener Zeitung Nr. 413 vom 19. April 2002