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Vertreter des AK-Distomo-Hamburg beobachteten den Prozess und übermittelten aus Athen am 18.4.2002

die Pressemitteilung

Am gestrigen 17.4.2002 befasste sich der oberste Gerichtshof Griechenlands, der Areopag, erneut mit der Frage der Entschaedigung fuer deutsche Kriegsverbrechen, die waehrend der Besatzung Griechenlands begangen wurden. Im sogenannten " Lidoriki"-Verfahren hatte das Gericht nochmals ueber diejenigen rechtlichen Fragen zu entscheiden, die schon Gegenstand des " Distomo"-Prozesses waren.

Zur Erinnerung: Im April 2000 entschied der Areopag im Distomo-Prozess , dass die Bundesrepublik Deutschland den Opfern des Massakers vom 10.6.1944 und deren Hinterbliebenen Entschaedigung in Hoehe von umgerechnet ca. 28 Mio. Euro zu zahlen habe. Seinerzeit hat der Areopag zum einen die Frage bejaht, dass griechische Buerger vor griechischen Gerichten gegen die BRD klagen koennen . Zum anderen stuetzte der Areopag seine Entscheidung darauf, dass der Grundsatz der Staatenimmunitaet , auf den sich die Bundesrepublik beruft, jedenfalls dann nicht zum Tragen kommt, wenn es sich bei den zu beurteilenden Taten um Verbrechen gegen die Menscheit handelt. Dies wurde im Distomo-Fall angenommen. Damit waren in Griechenland alle Instanzen ausgeschoepft , die Entscheidung des Areopag ist rechtskraeftig .

Normalerweise haetten im " Lidoriki"-Fall , ueber den nunmehr der Areopag zu entscheiden hat, die gleichen Grundsaetze zur Anwendung kommen muessen , die der Distomo-Entscheidung zugrunde liegen. Die Bundesrepublik haette erneut verurteilt werden muessen . Dies ist jedoch in Frage gestellt.

Mit der Entscheidung ist naemlich nicht mehr der gleiche Zivilsenat befasst, der in Sachen Distomo entschieden hat. Der damalige und jetzige Vorsitzende des Gerichts, Mathias, vertrat schon im Distomo-Prozess eine abweichende Meinung und wollte die Klage abweisen, unterlag aber seinerzeit der Senatsmehrheit. Mathias verfiel daher auf einen juristischen Trick, um eine erneute positive Senatsentscheidung zu verhindern. Er rief den gemeinsamen Senat aller griechischen Obergerichte an, damit dieser das Verfahren an sich ziehen sollte. Der Clou dabei ist, dass Mathias zugleich der Vorsitzende des gemeinsamen Senats ist, die personelle Zusammensetzung ansonsten aber eine andere.

Damit besteht aus Sicht von Mathias die Chance auf andere Mehrheitsverhaeltnisse und eine juristische Kehrtwendung in der Entschaedigungsfrage .

Dieser gemeinsame Senat des Areopag tagte nun gestern. Die Erwartungen, aber auch die Befuerchtungen , bezueglich des Ausgangs dieses Verfahrens waren gross . Wenn der oberste Senat negativ entschiede, waere das Urteil im Distomo-Prozess ueberholt , und alle anderen Opfer und Hinterbliebenen, die auch gegen die BRD klagen, stuenden mit leeren Haenden da.

Der Prozess begann abends um 18.30 Uhr und endete erst um 23.00 Uhr, ungewoehnlich selbst fuer griechische Verhaeltnisse . Das Interesse war enorm gross , aus vielen Ortschaften ganz Griechenlands waren Menschen angereist. Einwohner Distomos hatten einen Reisebus angemietet, und waren allein schon mit mehr als 60 Beobachter/inne/n vertreten .. Der Sitzungssaal war restlos ueberfuellt , viele der Angereisten fanden keinen Platz mehr und hielten sich ueber Stunden hinweg auf den Gaengen des Gerichts auf.

Eine Entscheidung traf das Gericht noch nicht. Der Berichterstatter, einer der zwoelf Richter des Senates, der in den Sachverhalt einfuehrte , tendierte dazu, die Zustaendigkeit des Senats anzunehmen und in der Sache gegen die Entschaedigung zu entscheiden. Die weiteren Richter des Senats gaben hierzu allerdings keine Erklaerungen ab. Rechtsanwalt Ioannis Stamoulis hielt fuer die Klaegerseite ein beeindruckendes ca. 1-stuendiges Plaedoyer . Er ruegte zunaechst die Zustaendigkeit des Senats, denn die griechische Verfassung sieht eine solche Vorgehensweise, wie sie Mathias an den Tag gelegt hatte, ueberhaupt nicht vor. Der gemeinsame Senat darf nur dann angerufen werden, wenn zwischen zwei Obergerichten eine unterschiedliche Rechtsauffassung besteht. In diesem Fall bestand aber nur eine abweichende Meinung innerhalb eines Senats, so dass hier faktisch durch die Hintertuer eine neue Rechtsinstanz geschaffen wurde - ein klarer Verfassungsbruch. Stamoulis warf dem Vorsitzenden vor, ein Diktator gegen die Mehrheit zu sein.

Stamoulis legte aber auch dar, welche grundlegende Bedeutung die Frage der Entschaedigung fuer die Gerechtigkeit hat. Er fuehrte anhand einer Vielzahl von Beispielen aus, warum es einen allgemeinen voelkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunitaet ueberhaupt nicht gibt. Somit brauche der Senat, wenn er sich denn fuer zustaendig halte, auch nicht nach der Ausnahme von der Regel zu suchen, sondern muesse seine Grundannahmen ueberdenken . Weiter machte Stamoulis deutlich, dass ein Grundsatz der Staatenimmunitaet , wenn er denn zum Tragen kaeme , keine Anwendung bei Verbrechen gegen die Menscheit faende . Bei den Massakern der Wehrmacht und der SS in Griechenland habe es sich um keine normalen Kriegshandlungen, sondern um Kriegsverbrechen gehandelt. Dies habe der Areopag auch in seiner Distomo-Entscheidung festgestellt.

Alle Vertreter der Opfer wurden von den ZuschauerInnen mit Applaus bedacht, was der Vorsitzende nur einmal erfolglos zu verhindern suchte. Die griechischen Anwaelte der Bundesrepublik wurden hingegen mit Missfallensaeusserungen belegt.

Wann die Entscheidung des gemeinsamen Senats ergehen wird, ist nicht bekannt. Es werden aber sicher Wochen, wenn nicht Monate vergehen.

Zuvor am 15.5.2002 wird der Zivilsenat des Areopag sich erneut mit dem Thema Entschaedigung befassen, denn an diesem Tag wird ueber die Rechtmaessigkeit der Zwangsvollstreckungsmassnahmen im Distomo-Fall ( Pfaendung und Zwangsversteigerung u.a . Goethe-Institut) verhandelt.