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Vertreter des AK-Distomo-Hamburg beobachteten den
Prozess und übermittelten
aus Athen am 18.4.2002
die Pressemitteilung
Am
gestrigen 17.4.2002 befasste sich der oberste Gerichtshof Griechenlands,
der Areopag, erneut mit der Frage der Entschaedigung
fuer deutsche Kriegsverbrechen, die waehrend
der Besatzung Griechenlands begangen wurden. Im sogenannten
" Lidoriki"-Verfahren hatte das Gericht nochmals ueber diejenigen rechtlichen Fragen zu entscheiden, die schon
Gegenstand des " Distomo"-Prozesses
waren.
Zur Erinnerung:
Im April 2000 entschied der Areopag im Distomo-Prozess ,
dass die Bundesrepublik Deutschland den Opfern des Massakers vom
10.6.1944 und deren Hinterbliebenen Entschaedigung
in Hoehe von umgerechnet ca. 28 Mio. Euro
zu zahlen habe. Seinerzeit hat der Areopag zum einen die Frage bejaht,
dass griechische Buerger vor griechischen Gerichten gegen die BRD
klagen koennen . Zum anderen stuetzte der Areopag seine Entscheidung darauf, dass der Grundsatz
der Staatenimmunitaet , auf den sich die
Bundesrepublik beruft, jedenfalls dann nicht zum Tragen kommt, wenn
es sich bei den zu beurteilenden Taten um Verbrechen gegen die Menscheit
handelt. Dies wurde im Distomo-Fall angenommen.
Damit waren in Griechenland alle Instanzen ausgeschoepft ,
die Entscheidung des Areopag ist rechtskraeftig .
Normalerweise haetten im " Lidoriki"-Fall ,
ueber den nunmehr der Areopag zu entscheiden
hat, die gleichen Grundsaetze zur Anwendung
kommen muessen , die der Distomo-Entscheidung
zugrunde liegen. Die Bundesrepublik haette
erneut verurteilt werden muessen . Dies
ist jedoch in Frage gestellt.
Mit der Entscheidung
ist naemlich nicht mehr der gleiche Zivilsenat befasst, der in
Sachen Distomo entschieden hat. Der damalige
und jetzige Vorsitzende des Gerichts, Mathias, vertrat schon im
Distomo-Prozess eine abweichende Meinung
und wollte die Klage abweisen, unterlag aber seinerzeit der Senatsmehrheit.
Mathias verfiel daher auf einen juristischen Trick, um eine erneute
positive Senatsentscheidung zu verhindern. Er rief den gemeinsamen
Senat aller griechischen Obergerichte an, damit dieser das Verfahren
an sich ziehen sollte. Der Clou dabei ist, dass Mathias zugleich
der Vorsitzende des gemeinsamen Senats ist, die personelle Zusammensetzung
ansonsten aber eine andere.
Damit besteht aus
Sicht von Mathias die Chance auf andere Mehrheitsverhaeltnisse
und eine juristische Kehrtwendung in der Entschaedigungsfrage .
Dieser gemeinsame
Senat des Areopag tagte nun gestern. Die Erwartungen, aber auch die Befuerchtungen , bezueglich des Ausgangs
dieses Verfahrens waren gross . Wenn der
oberste Senat negativ entschiede, waere
das Urteil im Distomo-Prozess ueberholt ,
und alle anderen Opfer und Hinterbliebenen, die auch gegen die BRD
klagen, stuenden mit leeren Haenden da.
Der Prozess begann
abends um 18.30 Uhr und endete erst um 23.00 Uhr, ungewoehnlich
selbst fuer griechische Verhaeltnisse .
Das Interesse war enorm gross , aus vielen
Ortschaften ganz Griechenlands waren Menschen angereist. Einwohner
Distomos hatten einen Reisebus angemietet,
und waren allein schon mit mehr als 60 Beobachter/inne/n vertreten ..
Der Sitzungssaal war restlos ueberfuellt ,
viele der Angereisten fanden keinen Platz mehr und hielten sich
ueber Stunden hinweg auf den Gaengen
des Gerichts auf.
Eine Entscheidung
traf das Gericht noch nicht. Der Berichterstatter, einer der zwoelf
Richter des Senates, der in den Sachverhalt einfuehrte ,
tendierte dazu, die Zustaendigkeit des
Senats anzunehmen und in der Sache gegen die Entschaedigung
zu entscheiden. Die weiteren Richter des Senats gaben hierzu allerdings
keine Erklaerungen ab. Rechtsanwalt Ioannis
Stamoulis hielt fuer
die Klaegerseite ein beeindruckendes ca. 1-stuendiges Plaedoyer . Er ruegte zunaechst die Zustaendigkeit des
Senats, denn die griechische Verfassung sieht eine solche Vorgehensweise,
wie sie Mathias an den Tag gelegt hatte, ueberhaupt
nicht vor. Der gemeinsame Senat darf nur dann angerufen werden,
wenn zwischen zwei Obergerichten eine unterschiedliche Rechtsauffassung
besteht. In diesem Fall bestand aber nur eine abweichende Meinung
innerhalb eines Senats, so dass hier faktisch durch die Hintertuer
eine neue Rechtsinstanz geschaffen wurde - ein klarer Verfassungsbruch.
Stamoulis warf dem Vorsitzenden vor, ein
Diktator gegen die Mehrheit zu sein.
Stamoulis legte aber auch dar, welche grundlegende Bedeutung
die Frage der Entschaedigung fuer
die Gerechtigkeit hat. Er fuehrte anhand
einer Vielzahl von Beispielen aus, warum es einen allgemeinen voelkerrechtlichen
Grundsatz der Staatenimmunitaet ueberhaupt
nicht gibt. Somit brauche der Senat, wenn er sich denn fuer
zustaendig halte, auch nicht nach der
Ausnahme von der Regel zu suchen, sondern muesse
seine Grundannahmen ueberdenken . Weiter
machte Stamoulis deutlich, dass ein Grundsatz der Staatenimmunitaet , wenn er denn zum Tragen kaeme , keine Anwendung bei Verbrechen gegen die Menscheit faende . Bei den Massakern
der Wehrmacht und der SS in Griechenland habe es sich um keine normalen
Kriegshandlungen, sondern um Kriegsverbrechen gehandelt. Dies habe
der Areopag auch in seiner Distomo-Entscheidung
festgestellt.
Alle Vertreter
der Opfer wurden von den ZuschauerInnen
mit Applaus bedacht, was der Vorsitzende nur einmal erfolglos zu
verhindern suchte. Die griechischen Anwaelte
der Bundesrepublik wurden hingegen mit Missfallensaeusserungen belegt.
Wann die Entscheidung
des gemeinsamen Senats ergehen wird, ist nicht bekannt. Es werden
aber sicher Wochen, wenn nicht Monate vergehen.
Zuvor am 15.5.2002
wird der Zivilsenat des Areopag sich erneut mit dem Thema Entschaedigung
befassen, denn an diesem Tag wird ueber
die Rechtmaessigkeit der Zwangsvollstreckungsmassnahmen
im Distomo-Fall ( Pfaendung
und Zwangsversteigerung u.a . Goethe-Institut)
verhandelt.
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