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Opfer von Wehrmachts-Massakern können Deutschland nicht verklagen


Europäischer Gerichtshof: Kein individuelles Klagerecht
   
Luxemburg, 15. Februar (AFP) - Opfer von Massakern der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg können Deutschland nicht mehr auf eine Entschädigung verklagen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Massaker seien „hoheitliche“ Taten und Entschädigungsforderungen gegen Deutschland keine zivilen Streitigkeiten, erklärte der EuGH zur Begründung. Staaten aber genössen nach internationalem Recht Immunität. Der Arbeitskreis Distomo, eine Interessenvertretung griechischer Wehrmachtsopfer, wertete das Urteil als „große Enttäuschung“. Für die Betroffenen sei es „nochmals ein Schlag ins Gesicht“ (AZ: C-292/05).
Im konkreten Fall geht es um ein Massaker im griechischen Kalavryta, bei dem die Wehrmacht im Dezember 1943 insgesamt 676 Menschen ermordete. Angehörige hatten in Griechenland Deutschland verklagt und verlangten eine Entschädigung. Das oberste griechische Sondergericht für Völkerrecht erklärte allerdings in diesem wie zuvor auch schon in anderen Fällen, nach dem Baseler Übereinkommen von 1972 über die Verfolgung von Kriegsverbrechen genössen die Staaten Immunität. Im Februar entschied auch das Bundesverfassungsgericht zu einem Massaker im griechischen Distomo, das Völkerrecht sehe individuelle Entschädigungen nicht vor. Stattdessen habe Deutschland bereits Entschädigungen an die jeweiligen Staaten gezahlt.
Vor dem EuGH berief sich ein Opfer auf ein weiteres internationales Abkommen, das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen von 1968. Dieses Abkommen mache für zivile Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen eine Ausnahme von der Staatenimmunität. Wie jedoch der EuGH entschied, sind die Entschädigungsforderungen keine zivile Streitigkeit. Streitkräfte handelten in „Ausübung hoheitlicher Befugnisse“, ihre Taten seien „typischer Ausdruck staatlicher Souveränität“. Unabhängig von der Frage der Schwere und Rechtmäßigkeit der Wehrmachtshandlungen sei das Übereinkommen daher nicht anwendbar. Nach dem Luxemburger Urteil müssen die griechischen Gerichte die anhängigen Klagen nun endgültig als unzulässig abweisen.
Der Sprecher des Arbeitskreises Distomo, Martin Klingner, kritisierte das Urteil als „Akt der Desintegration Europas“. Es widerspreche allen europäischen Rechtssystemen, „dass nicht am Tatort geklagt werden kann“, sagte der Opfer-Anwalt der Nachrichtenagentur AFP. Den Opfern sei der Zugang zu den Gerichten damit menschenrechtswidrig verbaut. Nach einem so genannten Globalabkommen habe Deutschland Anfang der sechziger Jahre an Griechenland 115 Millionen Mark (58,8 Millionen Euro) gezahlt. Diese Entschädigung sei aber vorrangig für Juden und politisch Verfolgte gedacht gewesen. Opfer von Wehrmachts-Massakern seien dagegen überwiegend leer ausgegangen.