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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen
und Antifaschisten (VVN-BdA), Landesvereinigung NRW
11. März 2006
"Völkermord stellt also kein NS-Unrecht dar?"
VVN-BdA nennt BVG-Entscheidung gegen die griechischen Naziopfer
'Reinwaschung des Naziregimes'
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 3.
März 2006 zulasten der Opfer und Hinterbliebenen der Massaker
der deutschen Besatzer in Griechenland einen weiteren Beitrag seiner
Beschlusspraxis unter dem mutmaßlichen Motto ,Der deutsche
Faschismus war und ist gar nicht so schlimm' abgeliefert.
Nachdem die Aufmärsche der Nazis und Neonazis vom höchsten
deutschen Gericht regelmäßig als "missliebige", aber
zu duldende Meinungsäußerungen verharmlost werden, wurde
jetzt vom BVG erklärt, die Opfer von Distomo haben keine Entschädigung
zu beanspruchen, "weil das Geschehen in Distomo als formell dem
Kriegsvölkerrecht unterliegender Sachverhalt zu qualifizieren
ist, dem kein spezifisch nationalsozialistisches Unrecht eigen und
der deshalb nicht dem getrennt geregelten Bereich der Wiedergutmachung
von NS-Unrecht zuzuordnen ist." Das heißt, so etwas kommt
im Krieg schon mal vor, meint das Gericht: "Dem Gesetzgeber ist
es nicht verwehrt, zwischen einem allgemeinen, wenn auch harten
und mit Verstößen gegen das Völkerrecht einhergehenden
Kriegsschicksal einerseits und Opfern von in besonderer Weise ideologisch
motivierten Verfolgungsmaßnahmen des nationalsozialistischen
Unrechtsregimes andererseits zu unterscheiden." Völkermord
stellt also kein NS-Unrecht dar.
Die im Rahmen des Vernichtungskrieges der deutschen Wehrmacht und
der SS begangenen Kriegsverbrechen werden mit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts
ihrer Singularität entkleidet. Angesichts der Tatsache, dass
auch zahlreiche Massaker im Rahmen des Holocaust nicht als Massentötungen
in Vernichtungslagern, sondern als nazistischer Völkermord
in Form von Massenerschießungen durch SS, Einsatzgruppen,
aber auch Wehrmachtseinheiten wie die Gebirgstruppe erfolgten, stellt
der Spruch des BVG ein himmelschreiendes Unrecht und Reinwaschung
des NS-Regimes dar.
Gegen eine diesem Spruch zugrundeliegende Politik und Bundeswehrtradition
werden Antifaschistinnen und Antifaschisten am 27. Mai in Mittenwald,
anlässlich der Kriegsverbrecherehrung durch Bundeswehr und
Gebirgsjäger-Kameradschaft, und bei anderer Gelegenheit protestieren.
Daran werden sich auch Opfer aus den Opfergemeinden in Griechenland
und aus anderen Ländern beteiligen. Die VVN-BdA setzt sich
nicht nur für die Entschädigung der Opfer, sondern auch
für die Bestrafung der Täter ein. Auch diese wird von
deutschen Gerichten und Staatsanwälten nach wie vor nicht vor
hintertrieben.
Pressemitteilung von Ulrich Sander, Landessprecher der VVN-BdA
NRW
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