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Presseerklärung der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion
DIE LINKE, Ulla Jelpke
SS-Massaker waren Kriegsverbrechen, kein "allgemeines Kriegsschicksal"!
Überlebende werden verhöhnt Das Bundesverfassungsgericht hat heute
die Verfassungsbeschwerde von vier Griechen, die Überlebende eines
SS-Massakers sind, abgelehnt. Hierzu erklärt die innenpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke: Am 10. Juni 1944
verwüsteten SS-Truppen als "Rache" für einen Partisanenangriff das
griechische Dorf Distomo und töteten rund 300 Einwohner. Vier Überlebende,
damals noch Kinder, verklagten die Bundesrepublik Deutschland auf
Entschädigung. Die Klage wurde im Jahr 2003 vom Bundesgerichtshof
abgewiesen, das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Dabei hat es sich einer problematischen Begründung bedient: So befinden
die Verfassungsricher, das Massaker der SS sei "kein spezifisch
nationalsozialistisches Unrecht", sondern ein "dem Kriegsvölkerrecht
unterliegender Sachverhalt". Die Auslöschung eines ganzen Dorfes,
die unterschiedslose Ermordung von Frauen, Kindern und Alten wird
vom Bundesverfassungsgericht zu "einem allgemeinen, wenn auch harten
und mit Verstößen gegen das Völkerrecht einhergehenden Kriegsschicksal"
umgedeutet. Das Gericht verkennt dabei: Was die SS getrieben hat,
ging nicht mit dem einen oder anderen Rechtsbruch einher, sondern
war ein einziges, gigantisches Kriegsverbrechen! Die Frage, ob Opfer
verbrecherischer staatlicher Handlungen einen individuellen Entschädigungsanspruch
haben, machte sich das Gericht allzu einfach: Die Rechtslage des
Jahres 1944 habe solche Ansprüche nicht vorgesehen, also existierten
sie auch heute nicht. Das grenzt stark an den Grundsatz "Was damals
Recht war, kann heute nicht Unrecht sein." Dieses Urteil signalisiert
den Überlebenden: Seid froh, dass Euch die SS übersehen hat und
gebt endlich Ruhe. Mit einer ehrlichen Aufarbeitung der eigenen
Geschichte hat das nichts zu tun.
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