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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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Konkret 03/03,
S. 31
Rolf Surmann
Eine Niederlage
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat Anfang des Jahres gegen die Opfer
eines Wehrmachtsmassakers aus dem griechischen Städtchen Distomo
ein Urteil gefällt, in dem Staaten- über Menschenrechte gestellt
werden. Die Kläger waren bekannt geworden, als sie gegenüber der
zahlungsunwilligen Bundesrepublik ein rechtskräftiges griechisches
Urteil durch Pfändung des Goethe-Instituts in Athen vollstrecken
wollten. Ihre Klage in Straßburg gegen den Einspruch des griechischen
Justizministers hiergegen ist jetzt zurückgewiesen worden. Die Zwangsvollstreckung
ist damit unmöglich. Darüber hinaus stärkt die Entscheidung grundsätzlich
den Schutz der Bundesrepublik vor zahlreichen anderen in Europa
klagenden NS-Opfern. Denn nach einem Bericht der "Berliner Zeitung"
entschied es grundsätzlich, daß der völkerrechtliche Grundsatz der
Staatenimmunität das Klagerecht von Einzelpersonen einschränken
könne, sofern diese Einschränkung ein legitimes Ziel verfolge und
verhältnismäßig sei.
Die exemplarische
Chance, die in der griechischen Rechtssituation steckte, ist damit
zunichte gemacht. Der erhoffte Durchbruch für andere Opfergruppen,
denen ihr Recht bis heute verweigert wird, ist nicht erfolgt. Das
Urteil ist deshalb ein harter Rückschlag für alle, die in Sachen
Entschädigung auf den Rechtsweg hoffen. Der Kampf der griechischen
NS-Opfer ist damit allerdings noch nicht beendet, in Griechenland
stehen weitere Verfahren an. Die Einreichung von Sammelklagen in
den USA wird erwogen. Auch der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung
in dieser Angelegenheit erst noch zu treffen. Doch bedarf es keiner
prophetischen Gaben, um den Ausgang dieses Verfahrens vorherzusagen.
In erster Linie
kommt es nun erneut auf die politische und gesellschaftliche Durchsetzungskraft
der Interessen der NS-Opfer an. Um die ist es jedoch weder in Griechenland
noch in Deutschland gut bestellt. Gerade der Umstand, daß in Griechenland
der Justizminister die Realisierung der erreichten juristischen
Erfolge durch ein politisches Verdikt in letzter Minute vereitelte,
zeigt, daß man dort weiß, wer in Europa das Sagen hat. Über die
Lage in Deutschland brauchen wir kein Wort zu verlieren, ist doch
diese No-win-Situation in der Entschädigungspolitik seit Jahrzehnten
der Normalfall. Es wird deshalb so weitergehen, wie es immer gegangen
ist. Ignatz Bubis hat diese Situation einmal mit den Worten umrissen,
daß es, solange noch ein NS-Opfer lebt, den Kampf um Entschädigung
geben wird. Für die übrigen ist es, sofern sie denn daran interessiert
sind, eine kostenlose Lektion über die moralische Verfassung, in
der diese Gesellschaft sich befindet.
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