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in Athen 2006


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Konkret 03/03, S. 31  

Rolf Surmann  

Eine Niederlage

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Anfang des Jahres gegen die Opfer eines Wehrmachtsmassakers aus dem griechischen Städtchen Distomo ein Urteil gefällt, in dem Staaten- über Menschenrechte gestellt werden. Die Kläger waren bekannt geworden, als sie gegenüber der zahlungsunwilligen Bundesrepublik ein rechtskräftiges griechisches Urteil durch Pfändung des Goethe-Instituts in Athen vollstrecken wollten. Ihre Klage in Straßburg gegen den Einspruch des griechischen Justizministers hiergegen ist jetzt zurückgewiesen worden. Die Zwangsvollstreckung ist damit unmöglich. Darüber hinaus stärkt die Entscheidung grundsätzlich den Schutz der Bundesrepublik vor zahlreichen anderen in Europa klagenden NS-Opfern. Denn nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" entschied es grundsätzlich, daß der völkerrechtliche Grundsatz der Staatenimmunität das Klagerecht von Einzelpersonen einschränken könne, sofern diese Einschränkung ein legitimes Ziel verfolge und verhältnismäßig sei.  

Die exemplarische Chance, die in der griechischen Rechtssituation steckte, ist damit zunichte gemacht. Der erhoffte Durchbruch für andere Opfergruppen, denen ihr Recht bis heute verweigert wird, ist nicht erfolgt. Das Urteil ist deshalb ein harter Rückschlag für alle, die in Sachen Entschädigung auf den Rechtsweg hoffen. Der Kampf der griechischen NS-Opfer ist damit allerdings noch nicht beendet, in Griechenland stehen weitere Verfahren an. Die Einreichung von Sammelklagen in den USA wird erwogen. Auch der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung in dieser Angelegenheit erst noch zu treffen. Doch bedarf es keiner prophetischen Gaben, um den Ausgang dieses Verfahrens vorherzusagen.  

In erster Linie kommt es nun erneut auf die politische und gesellschaftliche Durchsetzungskraft der Interessen der NS-Opfer an. Um die ist es jedoch weder in Griechenland noch in Deutschland gut bestellt. Gerade der Umstand, daß in Griechenland der Justizminister die Realisierung der erreichten juristischen Erfolge durch ein politisches Verdikt in letzter Minute vereitelte, zeigt, daß man dort weiß, wer in Europa das Sagen hat. Über die Lage in Deutschland brauchen wir kein Wort zu verlieren, ist doch diese No-win-Situation in der Entschädigungspolitik seit Jahrzehnten der Normalfall. Es wird deshalb so weitergehen, wie es immer gegangen ist. Ignatz Bubis hat diese Situation einmal mit den Worten umrissen, daß es, solange noch ein NS-Opfer lebt, den Kampf um Entschädigung geben wird. Für die übrigen ist es, sofern sie denn daran interessiert sind, eine kostenlose Lektion über die moralische Verfassung, in der diese Gesellschaft sich befindet.