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in Athen 2006


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Konkret 10/01, S. 15  

Conrad Schuhler  

Zur Kasse

Das Goethe-Institut in Athen wird gepfändet; Ende September soll die Zwangsversteigerung beginnen, deren Erlös als Anzahlung auf die 55 Millionen DM betrachtet wird, die griechische Gerichte den Überlebenden und Hinterbliebenen des NS-Massakers von Distomos als Entschädigung zugesprochen haben. Die deutsche Regierung hat die Greueltat stets "zutiefst bedauert", die Entschädigungsverfügung des Gerichts von Livadia im Oktober 1997 allerdings nicht akzeptiert. Sie protestierte vielmehr gegen "das bisherige Vorgehen der griechischen Richter, weil damit gegen ein universales Prinzip des Völkerrechts verstoßen wurde", nämlich, daß Staaten "vor Klagen und Zwangsmaßnahmen in anderen Staaten geschützt" seien. Berlin klagte gegen die Zwangsversteigerung. Anfang September wiesen die Athener Richter den Einspruch zurück.  

Noch gibt sich die deutsche Regierung nicht geschlagen. Am 29. September soll das Oberste Sondergericht in Griechenland über den Standpunkt der Bundesrepublik entscheiden, sie könne als Staat nicht von Bürgern und Gerichten Griechenlands belangt werden. Die Chancen der deutschen Seite sind schlecht. Denn das Oberste Gericht Athens, der Areopag, hat schon früher entschieden, solche Staatenimmunität gelte nur für gewöhnliches staatliches Handeln, nicht aber für die NS-Taten, die außerhalb jeder Kriegsräson stünden und Verbrechen gegen die Menschheit darstellten.  

Auf der Londoner Schuldenkonferenz 1952 hatte man sich geeinigt, daß für die Deutschen Kriegsreparationen erst fällig würden, wenn ein Friedensvertrag vorläge. Damit war die Verjährungsfrist bis zum Wiedervereinigungsvertrag - Vier-plus-Zwei-Vertrag - ausgesetzt. Deshalb wurde auch beim Kampf um die Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter das Argument der Verjährung verworfen. Nun folgen die Griechen, und nicht nur die Bewohner von Distomos: Weitere 64 massakrierte Dörfer des Landes verlangen Entschädigung. Der Verband der Hinterbliebenen von Opfern der SS-Massaker in Griechenland verlangt von Deutschland Reparationen von 7,1 Milliarden US-Dollar im Geldwert von 1938, was nach früheren Schätzungen 200 Milliarden Dollar zum aktuellen Wert entspricht. Darüber hinaus hat die griechische Regierung verlangt, daß auch die Zwangsanleihe von 3,5 Millarden Dollar, zu der Griechenland von Nazi-Deutschland gezwungen worden war, in Reparationsverhandlungen erörtert wird.  

Und es warten ungezählte weitere NS-Opfer in Dutzenden Ländern, u.a. in Italien, Tschechien, den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Jugoslawiens. Geht es nach dem Völkerrecht, rollt eine Lawine von Entschädigungsforderungen auf die Bundesrepublik zu. Deshalb vertraut Berlin auch lieber auf Erpressung als auf das Recht. Von der Athener Regierung verlangt sie, die Entscheidungen der Gerichte zu annullieren. Und in Sachen Pfändung bleibt man ganz gelassen. Niemand, heißt es in Athen, traut sich doch bei der Zwangsversteigerung des gepfändeten Goethe-Instituts zu bieten. Das wäre in der EU, wo die Deutschen bestimmen, geschäftlicher Selbstmord.