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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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Konkret
10/01, S. 15
Conrad Schuhler
Zur Kasse
Das Goethe-Institut in Athen wird gepfändet; Ende September
soll die Zwangsversteigerung beginnen, deren Erlös als Anzahlung
auf die 55 Millionen DM betrachtet wird, die griechische Gerichte
den Überlebenden und Hinterbliebenen des NS-Massakers von Distomos
als Entschädigung zugesprochen haben. Die deutsche Regierung
hat die Greueltat stets "zutiefst bedauert", die Entschädigungsverfügung
des Gerichts von Livadia im Oktober 1997 allerdings nicht akzeptiert.
Sie protestierte vielmehr gegen "das bisherige Vorgehen der
griechischen Richter, weil damit gegen ein universales Prinzip des
Völkerrechts verstoßen wurde", nämlich, daß
Staaten "vor Klagen und Zwangsmaßnahmen in anderen Staaten
geschützt" seien. Berlin klagte gegen die Zwangsversteigerung.
Anfang September wiesen die Athener Richter den Einspruch zurück.
Noch gibt sich
die deutsche Regierung nicht geschlagen. Am 29. September soll das
Oberste Sondergericht in Griechenland über den Standpunkt der Bundesrepublik
entscheiden, sie könne als Staat nicht von Bürgern und Gerichten
Griechenlands belangt werden. Die Chancen der deutschen Seite sind
schlecht. Denn das Oberste Gericht Athens, der Areopag, hat schon
früher entschieden, solche Staatenimmunität gelte nur für gewöhnliches
staatliches Handeln, nicht aber für die NS-Taten, die außerhalb
jeder Kriegsräson stünden und Verbrechen gegen die Menschheit darstellten.
Auf der Londoner
Schuldenkonferenz 1952 hatte man sich geeinigt, daß für die Deutschen
Kriegsreparationen erst fällig würden, wenn ein Friedensvertrag
vorläge. Damit war die Verjährungsfrist bis zum Wiedervereinigungsvertrag
- Vier-plus-Zwei-Vertrag - ausgesetzt. Deshalb wurde auch beim Kampf
um die Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter das Argument der Verjährung
verworfen. Nun folgen die Griechen, und nicht nur die Bewohner von
Distomos: Weitere 64 massakrierte Dörfer des Landes verlangen Entschädigung.
Der Verband der Hinterbliebenen von Opfern der SS-Massaker in Griechenland
verlangt von Deutschland Reparationen von 7,1 Milliarden US-Dollar
im Geldwert von 1938, was nach früheren Schätzungen 200 Milliarden
Dollar zum aktuellen Wert entspricht. Darüber hinaus hat die griechische
Regierung verlangt, daß auch die Zwangsanleihe von 3,5 Millarden
Dollar, zu der Griechenland von Nazi-Deutschland gezwungen worden
war, in Reparationsverhandlungen erörtert wird.
Und es warten ungezählte
weitere NS-Opfer in Dutzenden Ländern, u.a. in Italien, Tschechien,
den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Jugoslawiens. Geht es nach
dem Völkerrecht, rollt eine Lawine von Entschädigungsforderungen
auf die Bundesrepublik zu. Deshalb vertraut Berlin auch lieber auf
Erpressung als auf das Recht. Von der Athener Regierung verlangt
sie, die Entscheidungen der Gerichte zu annullieren. Und in Sachen
Pfändung bleibt man ganz gelassen. Niemand, heißt es in Athen, traut
sich doch bei der Zwangsversteigerung des gepfändeten Goethe-Instituts
zu bieten. Das wäre in der EU, wo die Deutschen bestimmen, geschäftlicher
Selbstmord.
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