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Konkret
08/00, S. 12
Eberhard Rondholz
Eine längst vergessene Geschichte
Warum Johannes
Rau um die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki einen so großen Bogen
gemacht hat
Anläßlich seiner
Staatsvisite in Griechenland im April dieses Jahres machte Bundespräsident
Johannes Rau auch einen Besuch in dem kleinen Ort Kalavryta, der
im Dezember 1943 als sogenannte "Repressalmaßnahme" von der Wehrmacht
zerstört worden war. Über 700 männliche Einwohner des Ortes wurden
dabei von Soldaten der 117. Jägerdivision massakriert. Rau legte
für sie an der Gedenkstätte einen Kranz nieder und erklärte, es
dürfe nicht vergessen werden, welches Leid Menschen in Griechenland
von Deutschen zugefügt worden sei.
Das Leid, das Deutsche
fast 50.000 griechischen Juden aus Thessaloniki zugefügt hatten,
schien der Bundespräsident vergessen zu haben. Sie waren im Frühsommer
1943 von Wehrmacht und SS auf eine Reise ohne Wiederkehr geschickt
worden - nach Auschwitz. Ein Mahnmal in der nordgriechischen Hafenstadt
erinnert an ihr Schicksal, doch für sie hatte Rau keinen Kranz übrig,
als er am 6. April Thessaloniki aufsuchte. Und um die traditionsreiche
Jüdische Gemeinde machte "Bruder Johannes", anders als weiland der
Apostel Paulus, einen großen Bogen.
Rau konnte sich
das gefahrlos leisten, ohne in Deutschland damit Empörung auszulösen
- die Vernichtung der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki, einst
das weltweit bedeutendste Zentrum des sephardischen Judentums, ist
ein in der deutschen Öffentlichkeit bis heute wenig bekanntes Kapitel
der Shoa. In Griechenland aber löste sein Verhalten höchstes Befremden
aus, und gerätselt wird dort bis heute darüber, warum Rau die überlebenden
Juden von Thessaloniki, die mit einer kleinen Geste der Anteilnahme
sicher gerechnet hatten, derart vor den Kopf gestoßen hat. Schließlich
gilt er allgemein als Philosemit - er ist Ehrendoktor der Universität
Haifa, Träger des Leo-Baeck-Preises und, seit dem 10. März 2000,
der Buber-Rosenzweig-Medaille, er hat (als erster deutscher Bundespräsident)
anläßlich seiner 30. (!) Israelreise auf deutsch vor der Knesset
gesprochen.
Warum also dieser
Affront gegenüber der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki? Aus dem
Bundespräsidialamt bekommt man ausweichende Antworten, wenn man
nachfragt. Der ehemalige griechische Justizminister Georgios A.
Mangakis hatte diese Erklärung parat: Rau habe Fragen nach der Anerkennung
von Entschädigungsforderungen aus dem Wege gehen wollen (vgl. KONKRET
6/2000, S. 3). Doch das reicht zur Erklärung wohl kaum aus, mit
solchen Fragen mußte er schließlich auch in Kalavryta rechnen.
Es dürften eher
andere Fragen gewesen sein, denen Rau aus dem Wege gehen wollte
- mußte er doch gewärtig sein, daß der eine oder andere Auschwitz-Heimkehrer
ihn ansprechen könnte auf einen früheren Parteifreund, der auch
einmal Mandant seines politischen Mentors (und Urgroßvaters seiner
Kinder) Gustav Heinemann gewesen war. Der Name des Mandanten: Max
Merten.
Die längst vergessene
Affaire Merten führt uns zurück in die Jahre, in denen Johannes
Rau seine ersten politischen Schritte tat, als Kreisvorsitzender
der Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP). Diese 1952 von dem gerade
aus der CDU ausgetretenen Exminister und späteren Bundespräsidenten
Heinemann gegründete Partei war eine vor allem vom linken Flügel
des politischen Protestantismus geprägte Sammlungsbewegung, die
sich den Kampf für die Wiedervereinigung zum Ziel gesetzt hatte
und deshalb gegen die deutsche Remilitarisierung kämpfte. Einer
der führenden Funktionäre dieser Partei war der Rechtsanwalt Max
Merten, derselbe Max Merten, der von 1942 bis 1944 Chef der Wehrmachtsverwaltung
in Thessaloniki gewesen war und in dieser Eigenschaft einer der
Organisatoren der Judendeportation. Was der Exnazi (NSDAP-Mitglieds-Nr.
4 363 7539) in der GVP suchte, bleibt bis heute im Dunkeln. Jedenfalls
sind vom GVP-Bundesvorstandsmitglied Merten irgendwelche programmatischen
Äußerungen nicht überliefert.
Sehr wohl bekannt
hingegen sind seine Tat-Beiträge zur Vernichtung der Jüdischen Gemeinde
von Thessaloniki. Die anderen beiden Haupttäter waren die SS-Hauptsturmführer
Alois Brunner und Dieter Wisliceny. Brunner, Eichmanns rechte Hand
und für die Deportation von mindestens 120.000 Juden in mehreren
Ländern Europas verantwortlich, wurde für seine Verbrechen nie zur
Verantwortung gezogen. Er machte sich, wie mancher andere NS-Verbrecher,
beim CIA-Vorgänger Counter-Intelligence-Corps (CIC) den Amerikanern
nützlich, war dann auch dem BND zu Diensten, später wurde er Berater
für Judenfragen in Syrien, das ihm bis heute Gastrecht gewähren
soll. Dieter Wisliceny hatte weniger Glück; er wurde im Februar
1948 in der Tschechoslowakei hingerichtet, wegen dort begangener
Verbrechen. Zuvor hatte der SS-Offizier aber noch vor dem Nürnberger
Kriegsverbrecher-Tribunal ausgesagt, dort die bereitwillige Mitarbeit
der Wehrmacht bei der Judenvernichtung in Griechenland gelobt und
unterstrichen, daß "ohne die enge Zusammenarbeit mit der Militärverwaltung
die Aktion in Thessaloniki niemals hätte stattfinden können" - d.
h.: ohne den Kriegsverwaltungsrat Merten.
Dieser Merten aber
ließ sich nach Kriegsende, von der deutschen Justiz nicht belästigt,
als Rechtsanwalt in Berlin nieder. Leichtsinnigerweise flog er im
April 1957 nach Athen, um einem in Griechenland in Schwierigkeiten
geratenen Freund aus deutschen Besatzungstagen, seinem ehemaligen
Dolmetscher Arthur Meissner, Rechtsbeistand zu leisten. Merten schien
sich sicher zu sein, es könne ihm dort unten nichts passieren. Hatten
die Griechen nicht 1946 Desinteresse an seiner Person signalisiert,
als das CIC ihnen die Überstellung Mertens angeboten hatte, und
hatte nicht der Chef der griechischen Militärmission in Berlin,
General Ypsilantis, 1947 im Spruchkammerverfahren für ihn gutgesagt?
Warum die griechische
Regierung ihn 1946 nicht hatte haben wollen, lag für Merten auf
der Hand: Er hatte eine Menge Unangenehmes über gewisse Kreise des
Athener Polit-Establishments auszupacken, über jene von ihm ausgehaltenen
Kollaborateure nämlich, die (anders als solche Landesverräter in
anderen ehemals besetzten Ländern) nach dem Abzug der Nazis nicht
nur weitgehend unbehelligt geblieben waren, sondern auch an der
Macht im Staat beteiligt wurden. Hinzu kam: Die griechischen Nachkriegsregierungen
hatten sich den Strafanspruch gegen die deutschen Kriegsverbrecher
regelrecht abkaufen lassen - gegen Finanzhilfe, Tabakexportgarantien
und dergleichen mehr.
Was Merten wohl
nicht wußte: Die griechische Seite hatte ihren Verzicht auf die
Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrecher an Bedingungen geknüpft,
die von deutscher Seite nicht vollständig eingehalten worden waren.
Es ging dabei auch um Entschädigungsleistungen für griechische NS-Opfer
in vergleichsweise bescheidener Höhe, die Bonn nicht zu zahlen bereit
war und um die just zum Zeitpunkt seines Besuchs gefeilscht wurde.
Ein Widerruf des Strafverfolgungsverzichts für NS-Täter stand angesichts
der Bonner Hartleibigkeit ins Haus. Auch war die damalige rechtskonservative
griechische Regierung unter Konstantin Karamanlis wegen ihres in
Europa einmalig nachsichtigen Umgangs mit deutschen Kriegsverbrechern
innenpolitisch unter Druck geraten. Einen in Griechenland so bekannten
NS-Täter wie Merten im Lande frei herumreisen zu lassen, das konnte
sich die Regierung nicht leisten. Merten wurde verhaftet und unter
Anteilnahme der ganzen Nation vor Gericht gestellt.
Bei diesem Prozeß
bestätigten Zeugen nicht nur Mertens tatkräftige Beihilfe zur Judendeportation,
sie schilderten auch die diabolische Raffinesse, mit der er die
wohlhabende Jüdische Gemeinde vor ihrer Deportation ihres gesamten
beweglichen Vermögens beraubte und durch falsche Schutzversprechungen
einzelnen Opfern erhebliche Geldsummen sowie Gold und Juwelen abpreßte.
Daß er dabei auch kräftig in die eigene Tasche gewirtschaftet hat,
gilt als sicher. Der Prozeß endete am 5. März 1959 mit der Verurteilung
zu 25 Jahren Haft, von denen Merten allerdings nur kurze Zeit abzusitzen
hatte.
Und das verdankte
er zum einen der Bundesregierung, die einmal mehr das Mittel der
wirtschaftlichen Nötigung ins Spiel brachte, um einem NS-Verbrecher
zu Hilfe zu kommen, zum anderen einem seiner Anwälte, der sich als
Abgeordneter im Deutschen Bundestag massiv dafür einsetzte, die
Ratifizierung eines Finanzabkommens mit Griechenland zurückzustellen,
um die griechische Justiz zum Strafverzicht im Fall Merten zu zwingen.
Dieser Anwalt war der mittlerweile zur SPD übergewechselte Gustav
Heinemann. Heinemann war von Mertens Unschuld überzeugt, und Heinemanns
früherer Sozius Dieter Posser (der spätere Justizminister Nordrhein-Westfalens)
ist es heute noch - offenbar verfügte Merten über ein sehr gewinnendes
Wesen und eine große Überzeugungskraft. So haben ihm zahlreiche
Journalisten auch noch die gröbsten Schwindelgeschichten abgekauft.
Der Druck aus Bonn
zeitigt schließlich Wirkung: Unter dem (auch von griechischer Seite
augenzwinkernd so verstandenen) Vorwand, Max Merten selber noch
einmal vor Gericht stellen zu wollen, läßt sich die Bundesrepublik
den verurteilten Kriegsverbrecher ausliefern. Am 5. November 1959
landet der Freigepreßte auf dem Münchner Flughafen, wird dort pro
forma in Haft genommen und 11 Tage später nach einem Haftprüfungstermin
wieder freigelassen. Zu einem Hauptverfahren sollte es nie kommen
- ein Ermittlungsverfahren beim Landgericht Berlin wird neun Jahre
später, am 4. Juni 1968, in aller Stille eingestellt.
In der Einstellungsverfügung
wird Merten zwar der hinreichende Verdacht der räuberischen Erpressung
bescheinigt, aber das bleibt für den Täter folgenlos, denn der Tatbestand
ist verjährt; hinsichtlich des Unverjährbaren aber, der Beihilfe
zum Mord an über 50.000 Juden, lautet die originelle Formel der
Berliner Strafverfolger: Merten habe zwar den von Hitler und seinen
Mittätern befohlenen Mord an 40.000 bis 50.000 griechischen Juden
aus dem Bereich des Befehlshabers Thessaloniki-Ägäis unterstützt
und gefördert, indessen: "Es hat sich kein Anhalt ergeben, daß er
von dem Mordplan gewußt oder doch die vorsätzliche Tötung der mit
seiner Hilfe gesammelten (sic!) und ausgesiedelten (sic!) Juden
als Möglichkeit bewußt in Rechnung gestellt und billigend in Kauf
genommen hat." Derselbe Mann also, der monatelang Seite an Seite
mit Adolf Eichmanns Emissären mehrere zehntausend Juden "gesammelt"
und "ausgesiedelt" hat, soll von Auschwitz nichts gewußt haben.
Was ihn übrigens nicht daran hinderte, später stets zu beteuern,
er habe die Juden doch bewahren wollen vor jenem Schicksal, von
dem er angeblich nichts wußte.
Nach seiner Befreiung
aus griechischer Haft hat Merten der Regierung Karamanlis ihre Großzügigkeit
nicht gedankt, und der Regierung Adenauer ihren massiven Einsatz
auch nicht. Kaum heimgekehrt, beschuldigte er den griechischen Premier,
dessen Innenminister Makris sowie dessen Frau Doxoula, ein beschlagnahmtes
Seidenlager aus jüdischem Besitz entgegengenommen zu haben, als
Belohnung für Kollaboration. Solche Art Belohnung für griechische
Kollaborateure und Informanten durch den Chef der Militärverwaltung
hat es vielfach gegeben. "Arisierte" Warenlager, Geschäfte und Handelsunternehmen
vom Juwelierladen bis zum Textilgroßhandel wurden von Merten an
griechische Freunde des Deutschen Reiches verteilt, mehr oder weniger
hohe "Ablösesummen" (je nach den Verdiensten) waren auf ein Bankkonto
zu überweisen, über das er allein verfügte. Ob auch der spätere
Premier Karamanlis tatsächlich zu den von Merten mit "arisierten"
Gütern bedachten Kollaborateuren gehörte, ist nie aufgeklärt worden.
Wohl aber wurden einige deutsche Journalisten wegen Verleumdung
griechischer Politiker in absentia zu mehrjährigen Gefängnisstrafen
verurteilt.
1961 trat Merten
dann mit einer abenteuerlichen Geschichte an die Öffentlichkeit,
die ihm, so unwahrscheinlich sie auch klang, tatsächlich von einer
Reihe als seriös geltender Publikationsorgane abgenommen wurde,
u. a. vom "Spiegel": Er habe 1943, mit Adolf Eichmanns Hilfe, 20.000
Juden aus Thessaloniki vor dem Tod in Auschwitz bewahren wollen,
sie sollten mit Schiffen des Roten Kreuzes nach Palästina abgeschoben
werden. Das sei den beiden aber damals von Hans Globke, dem Kommentator
der "Nürnberger Gesetze", verboten worden. Mertens Pech: Der gerade
in Jerusalem vor Gericht stehende Eichmann konnte sich partout nicht
an diese Rettungsaktion erinnern. Statt dessen hatte er im Verhör
Belastendes mitzuteilen: "Wenn Dr. Merten als Vertreter des Militärbefehlshabers
gegen die Deportation protestiert hätte, hätte Brunner die Deportation
nicht durchführen können. Denn das Primat in allen diesen Fragen
und die Befehlsgewalt lag bei Dr. Merten als Vertreter des Militärbefehlshabers."
Globke klagte erfolgreich
vor dem Bonner Landgericht gegen Merten, die regierungsnahe Publizistik
konnte die Anschuldigungen gegen Adenauers Staatssekretär als internationale
linke Verschwörung denunzieren. Auch die DDR wurde ins Spiel gebracht
und darauf hingewiesen, daß kein geringerer als der spätere SED-Staranwalt
Friedrich Karl Kaul für Merten gebürgt hatte, als der bei der Berliner
Anwaltskammer um Zulassung nachsuchte. Merten starb 1971 und war
in Deutschland bald vergessen. Nicht so in Thessaloniki, wo einige
Auschwitz-Heimkehrer noch heute zittern, wenn sie seinen Namen hören,
denn er war für sie der "Herr über Leben und Tod". Und nach diesem
Mann gefragt zu werden, damit hätte Mertens ehemaliger Parteifreund
Rau bei einem Besuch der Jüdischen Gemeinde wohl rechnen müssen.
Vor ein paar Wochen
ist der Judenjäger Merten, fast 30 Jahre nach seinem Tod, erneut
in die Schlagzeilen gekommen. Griechische Taucher wollen in diesem
Sommer, so meldete am 17. Juni 2000 die Deutsche Presseagentur,
im Auftrag des Zentralrats der Juden in Griechenland nach einem
Teil der wertvollen Beute suchen, die der Kriegsverwaltungsrat bei
seinem Abschied von Thessaloniki 1944 nicht habe mitnehmen können
- Goldbarren, Juwelen und wertvolle liturgische Gegenstände aus
dem Besitz der Gemeinde. Ein gesunkenes Schiff mit dem Schatz des
Max Merten an Bord will nämlich ein Grieche im Golf von Messenien
geortet haben. Erfahren haben will er davon 1957 als Mithäftling
Mertens im Athener Averoff-Gefängnis. Ob da tatsächlich noch Teile
der Beute auf dem Meeresgrund liegen, sei dahingestellt, wahrscheinlich
ist es nicht. Schließlich hätte Merten selber genug Zeit gehabt,
die Beute heimlich bergen zu lassen. Doch mag die spektakuläre Schatzsuche
Anlaß sein, das Augenmerk auf den Teil des geraubten jüdischen Privatvermögens
zu richten, der mutmaßlich beim deutschen Staat gelandet ist, und
darauf, wie sich die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen
Reiches höchst offiziell zum Haupterben dieses Nachlasses gemacht
hat.
Allein in Form
von Gold und Preziosen, so eine Schätzung der Jüdischen Gemeinde
aus den 50er Jahren, habe der Wert der von Max Merten jüdischen
Privatleuten abgepreßten und ins Deutsche Reich verbrachten Beute
130 Millionen Mark betragen, was man in Bonn anerkannte. Einen Antrag
auf Rückgabe stellen konnten nach Ansicht Bonns indessen nur Überlebende
bzw. die Erben der Ermordeten; von denen gab es aber, wie schön
für den Bonner Finanzminister, nur noch wenige: Die Antragsteller,
die in Bonn vorstellig wurden und z.T. mehr als zehn Jahre um Entschädigung
kämpfen mußten, repräsentierten nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums
nur 10 Prozent der Geschädigten. Bonn stellte also 13 Millionen
zur Ausschüttung bereit, was nichts anderes heißt als: Der Rest
der fiktiven Beute, die restlichen 90 Prozent der 130 Millionen,
sollten dem deutschen Staat anheimfallen. "Deutschland erbt statt
jener, die nicht mehr erben können, weil sie zu Seife geworden sind",
zitierte der "Spiegel" 1971 den Präsidenten des Zentralrats der
griechischen Juden, Josef Lovinger.
Ein anderer hatte
weniger Entschädigungsprobleme: der Judenjäger Merten. Er erhielt
aus der deutschen Staatskasse für die in griechischer Haft erlittene
Unbill eine "Heimkehrerentschädigung". Wieviel das war, ist nicht
bekannt, es dürfte aber die seinen wenigen überlebenden Opfern zugestandenen
5 Mark pro Tag in Auschwitz um einiges überschritten haben.
Eberhard Rondholz
schrieb in KONKRET 9/96 über den NS-Kriegsverbrecher Priebke
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